Lexikon
Einrede

Einrede

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  26.8.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Mit der Geltendmachung einer Einrede wie z.B. der Verjährung kann sich ein Schuldner erfolgreich gegen einen unstreitig bestehenden Anspruch des Gläubigers wehren. Ein Arbeitgeber kann dadurch z.B. nicht mehr zur Zahlung eines rückständigen Lohnanspruches verurteilt werden. Ganz allgemein ausgedrückt besteht eine Einrede immer aus Einwänden gegen Forderungen. Der Schuldner drückt damit die fehlende Bereitschaft zu deren Erfüllung aus.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Argumentation zur Abwehr einer Forderung.

Erläuterung

Die Einrede lässt das Recht als solches unberührt, verhindert aber dessen Durchsetzbarkeit. Ihre Wirkung entfaltet sie aber erst durch ihre Geltendmachung. Man unterscheidet nach der Dauer ihrer Wirkung aufschiebende Einreden (z. B. Stundung) und zerstörende Einreden (z.B. Verjährung). Im Arbeitsrecht können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Nichterfüllung gesetzlicher oder arbeitsvertraglicher Pflichten Einreden geltend gemacht werden, z.B. die Einrede des nichterfüllten Vertrags gem. § 320 Abs. 1 BGB. So kann z. B. der Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung verweigern, bis der Arbeitgeber die geschuldete Gegenleistung in Form der Zahlung fälligen Lohnes erbracht hat (Zurückbehaltungsrecht). Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen gesetzeskonformen Arbeitsplatz anbietet, z.B. dem Kfz-Fahrer einen Lkw mit abgefahrenen Reifen zur Verfügung stellt. 
Wer sich auf eine Einrede beruft, muss die diese rechtfertigenden Tatsachen darlegen und beweisen. In Gesetzestexten erkennt man den Anspruch auf eine Einrede an der Formulierung, dass der Schuldner berechtigt ist, eine Leistung zu verweigern (z. B. § 14 AGG).

Rechtsquelle

§§ 320, 322 BGB

Seminare zum Thema:
Einrede
Aktuelle Rechtsprechung und Beschlussverfahren
Aktuelle Rechtsprechung
Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Sonderkündigungsschutz für nachgerücktes Ersatzmitglied trotz außerordentlicher Kündigung?

Trotz fristloser Kündigung wegen grober Beleidigung eines Vorgesetzten nahm ein Ersatzmitglied an einer Betriebsratssitzung teil. Inwieweit gibt ihm das Kündigungsschutz für eine weitere Kündigung?
Mehr erfahren

Arbeitszeitbetrug! Kündigung eines Betriebsrats?

Arbeitszeitbetrug ist kein Zuckerschlecken, so viel ist klar. Was aber, wenn einem freigestellten Betriebsratsmitglied vorgeworfen wird, in seinem Arbeitszeitnachweis bewusst falsche Angaben gemacht zu haben? Genau das ist beim Logistikkonzern Amazon in Winsen/Luhe passiert. Beim Arbeitsge ...
Mehr erfahren
Die Hinzuziehung eines externen Beraters für die Erstellung einer betrieblichen Vergütungsordnung ist nur dann erforderlich, wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmung mangels eigener Sach- und Rechtskenntnisse nicht ordnungsgemäß erfüllen und sich diese Kenntnisse auch nicht kostengünstiger verschaffen kann.