Herr Zilker, Betriebsrat, Musikant, Lebensretter – und dann noch ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Was hat Sie gereizt an diesem weiteren Amt?
Ganz ehrlich, zu Beginn war es auch der Gedanke, dass mich die Einblicke als ehrenamtlicher Arbeitsrichter in meiner Rolle als Betriebsrat weiterbringen. Dank des tollen Gratis-Seminars beim ifb war ich bestens vorbereitet. Aber ich hätte nie gedacht, wie sehr mich diese Aufgabe fesselt und wie sehr sie den Horizont erweitert. Etwa alle zwei Monate flattert eine Ladung ins Haus, dann steht wieder ein Kammertermin beim Arbeitsgericht München für mich an.
Wie darf man sich das vorstellen, wie läuft so ein Tag als ehrenamtlicher Arbeitsrichter ab?
Zum Termin trifft man neben dem Berufsrichter auch den Ehrenamtlichen aus dem Arbeitgeberlager. Jeder Richter geht natürlich anders vor, aber in der Regel folgt nach einer kurzen Begrüßung die Vorstellung der Agenda des Tages. Der Richter weist in die Fälle ein und legt die Argumente der Parteien dar. Was mich sehr überrascht hat ist, dass es unter den ehrenamtlichen Richtern nicht so eine deutliche Lagertrennung gibt, wie man sich das vielleicht vorstellt. Man arbeitet gemeinsam und diskutiert angeregt. Im Sitzungssaal nehmen wir Ehrenamtlichen dann links und rechts vom Richter Platz. Die Termine finden meist vor leeren Rängen statt – ganz anders, als man das im Fernsehen sieht.
Worum geht es in den Terminen, welche Fälle waren bisher besonders spannend?
Am Ende des Tages geht es häufig ums Geld. Es werden Vergleiche gesucht und häufig auch gefunden. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir aber ein Fall, in dem es um einen Diebstahl während der Arbeitszeit ging. Da ist mir besonders bewusst geworden, wie man auch über Schicksale mitbestimmt.
Was ist Ihr Fazit nach den bislang knapp zwei Jahren im Amt?
Die Berufsrichter bewundere ich sehr für ihre Geduld. Nicht jeder Auftritt von den Parteien ist respektvoll, mir ist da innerlich schonmal der Kragen geplatzt. Persönlich empfinde ich es als große Ehre, hier mitwirken zu dürfen.
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Wie wird man ehrenamtlicher Arbeitsrichter?
Voraussetzungen für Beschäftigte, die sich als ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht engagieren wollen, ist ein Mindestalter von 25 Jahren, die deutsche Staatsbürgerschaft und ein angemeldeter Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk.