Lexikon
Equity-Bewertung

Equity-Bewertung

Silvia Kühlem
Stand:  14.8.2023
Lesezeit:  01:15 min

Kurz erklärt

Eine Equity-Bewertung bezieht sich auf die Schätzung des Marktwerts des Eigenkapitals eines Unternehmens. Dabei werden finanzielle Kennzahlen, historische Leistungsdaten, Wachstumsprognosen und andere Faktoren berücksichtigt, um den fairen Wert der Anteile am Unternehmen zu ermitteln. Equity-Bewertungen werden oft für Investitionsentscheidungen, Fusionen, Übernahmen und andere strategische Unternehmensmaßnahmen genutzt.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Equity-Bewertung ist eine Methode für den Bilanzansatz von Anteilen an assoziierten Unternehmen. Sie wird bei einem Konzernabschluss angewandt.

Erläuterung

Wenn ein Unternehmen (A) von einem anderen Unternehmen (B) Anteile hält, die ihm zwar keinen beherrschenden Einfluss, wohl aber einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen (B) sichern, so ist das Unternehmen (B) für das Unternehmen (A) - welches die Anteile hält -, ein assoziiertes Unternehmen.

Anteile an einem anderen Unternehmen werden i.d.R. zu Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle eines assoziierten Unternehmens wird davon abgewichen und die Equity-Methode herangezogen. Diese besagt, dass der Buchwert der Anteile sich spiegelbildlich zur Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals am beteiligten Unternehmen verändert. Damit wirken sich z. B. jährliche Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge, aber auch Gewinnausschüttungen beim beteiligten Unternehmen direkt auf den Bilanzansatz desjenigen Unternehmens aus, das diese Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist deshalb jährlich für den Konzernabschluss neu zu berechnen.

Falls die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist, darf auf die Equity-Bewertung verzichtet werden.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Bilanzansatz der Anteile an einem assoziierten Unternehmen sollte längerfristig verfolgt werden, damit eine niedrigere Bewertung der Anteile auffällt. Ein niedrigerer Bilanzansatz sollte hinterfragt und bei fallender Bewertung der Anteile am assoziiertem Unternehmen die Strategie, die hinter dem Halten der Anteile steckt, bei der Geschäftsführung nachgefragt wird.

Rechtsquelle

Die Equity-Bewertung wird in § 312 HGB (Handelsgesetzbuch) beschrieben. Für Konzernabschlüsse nach IFRS ist IFRS 28 heranzuziehen

Seminare zum Thema:
Equity-Bewertung
Wirtschaftsausschuss Teil III
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG): Mitteilung an den Arbeitgeber wegen Bestellung eines Sachverständigen

Auch wenn die Wirtschaftsausschuss-Mitglieder die fachliche Eignung besitzen, so wird es doch Situationen und Fälle geben, bei denen der Wirtschaftsausschuss einen Sachverständigen hinzuziehen muss. Bei komplizierten Sachverhalten kommt der WA ohne einen externen Sachverständigen nicht meh ...
Mehr erfahren

An welchen Zahlen erkennt man ein gesundes Unternehmen? – § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG

In Gesetzestexten ist es meist nicht möglich, alle möglichen Fallbeispiele aufzuzählen. Auch in § 106 Abs. 3 BetrVG sind die wichtigsten wirtschaftlichen Angelegenheiten nur kurz aufgezählt. Aber diese Liste ist nicht wirklich selbsterklärend für Menschen ohne Wirtschaftsstudium. Ein paar ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.