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Lexikon
US-amerikanische ‚Generally Accepted Accounting Principles‘ (US-GAAP)

US-amerikanische ‚Generally Accepted Accounting Principles‘ (US-GAAP)

Dr. Gerd Markus
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  02:00 min

Kurz erklärt

Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) sind allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze, die in der Finanzberichterstattung und Buchhaltung verwendet werden, um finanzielle Informationen konsistent, vergleichbar und transparent darzustellen. GAAP umfassen eine Reihe von Regeln, Prinzipien und Standards, die von der Finanzbuchhaltungsgemeinschaft entwickelt wurden und als Leitfaden dienen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre finanziellen Informationen in Übereinstimmung mit akzeptierten Normen und Vorschriften zu präsentieren.

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Begriff

Die Rechnungslegung der US-amerikanischen Unternehmen wird bestimmt durch sogenannte ‚Generally Accepted Accounting Principles‘, also ‚Allgemein akzeptierte Regeln der Rechnungslegung’. 

Erläuterung

Für ein deutsches Verständnis dieser Regeln ist zunächst zu beachten, dass es sich bei den Generally Accepted Accounting Principles nicht um durch ein staatliches Gesetz normierte Regeln handelt, sondern um ein Ordnungsschema, das entsprechend angelsächsischem Rechtsverständnis, dem ‚case law‘,  auf einer Vielzahl von Quellen beruht. Dazu zählen unter anderem das ‚Committee on Accounting Procedure’, das ‘Accounting Principles Board’, das ‘Financial Accounting Standards Board’.

Die Anwendung derartiger Regeln lässt größere Interpretationsregeln zu – und macht die Beurteilung von Jahresabschlüssen schwieriger.

Die Zielsetzung, der die Regeln des Jahresabschlusses dienen sollen, ist, einem Investor, also jemandem, der Geld in eine amerikanische Firma als Aktienkapital – Eigenmittel – gibt, ein möglichst reales wirtschaftliches Bild vom jeweiligen Unternehmen zu geben. Das ist eine grundsätzlich andere Betrachtungsweise als die des deutschen Gesetzgebers, der mit seinen Regeln des HGB das Ziel des Gläubigerschutzes verfolgt. Ein Lieferant, ein Darlehensgeber, ein Arbeitnehmer, der ein Bild vom Unternehmen erhalten will, soll sicher sein, dass er ein ‚Minimal‘-Bild von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhält.

Wenn es auch verschiedene Gliederungsregeln gibt, so ist die Unterscheidung von ‚assets‘, ‚liabilities‘ und ‚equity‘, von Wertgegenständen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital, in der Bilanz eines Unternehmens ebenso elementar wie in deutschen Regeln. Und ebenso gilt die auch nach deutschen Regeln zentrale Bilanzgleichung:         Eigenkapital = Vermögen – Verbindlichkeiten.

Getrennt werden die Vermögenswerte (assets) und die Verbindlichkeiten (liabilities) auch nach current, kurzfristig, und noncurrent (längere Bindung). Jedoch werden in der Bilanz die kurz gebundenen Werte den längerfristig gebundenen Werten vorangestellt.

Auch die Gliederung der Gewinn-und Verlustrechnung, dem ‚income statement‘, wird nicht so streng einheitlich gehandhabt.

Für die Bewertung der Vermögensteile gilt zumindest für die noncurrent assets die Regel ‚Kaufpreis abzüglich Abschreibungen‘, wobei das Bruttoausweisen beider Positionen nicht selten ist. Daneben ist es aber auch üblich, sog. Zeitwerte oder Marktwerte zur Bewertung von Vermögenspositionen heranzuziehen.

 

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Natürlich lassen sich für alle Einzelpositionen des Jahresabschlusses nach US-GAAP deutsche Begriffe finden. Ob die amerikanischen Begriffe dann auch genau die Vermögenswerte erfassen, die den deutschen Begriffen entsprechen, ist jeweils genau zu prüfen – und die Erfassungsregeln sind ebenfalls jeweils zu klären.                  

Seminare zum Thema:
US-amerikanische ‚Generally Accepted Accounting Principles‘ (US-GAAP)
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Wirtschaftsausschuss Teil II
Wirtschaftsausschuss Teil III
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