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Eine Generalvollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person, der Vollmachtgeber, einer anderen Person, dem Bevollmächtigten, umfassende Befugnisse erteilt, in seinem Namen rechtliche, finanzielle und geschäftliche Angelegenheiten zu regeln. Anders als bei einer spezifischen Vollmacht sind die Befugnisse in einer Generalvollmacht weniger eingeschränkt und können eine breite Palette von Angelegenheiten abdecken. Es ist wichtig, dass der Bevollmächtigte in Übereinstimmung mit den Interessen und Wünschen des Vollmachtgebers handelt.
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Ermächtigung zur Führung des gesamten Geschäftsbetriebs oder wesentlicher Teile der Geschäfte.
Personen, die nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen Generalvollmacht haben (Generalbevollmächtigte), zählen ebenso wie Personen mit Prokura zu den leitenden Angestellten und sind daher keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG). In der Praxis wird von der Generalvollmacht seltenGebrauch gemacht.
Keine maßgeblichen Rechtsquellen
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