Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Gesamtbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss

Begriff

Wenn ein Unternehmen nur aus einem einzelnen Betrieb besteht, bestimmt der Betriebsrat den Wirtschaftsausschuss. Besteht es aus mehreren Betrieben, dann bestimmt der Gesamtbetriebsrat (GBR) den Wirtschaftsausschuss für das Unternehmen als Ganzes.Voraussetzung ist die Überschreitung der Beschäftigtengrenze von einhundert Arbeitnehmern.

Erläuterungen

Das Gesetz sieht eindeutig ein „Muss“ vor. Wir finden den entsprechenden Wortlaut in § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: „In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.“

Die Bildung des Wirtschaftsausschusses erfolgt grundsätzlich auf Unternehmensebene. Deshalb gibt es auch nur einen Wirtschaftsausschuss und nicht ein Nebeneinander von mehreren Wirtschaftsausschüssen auf Betriebsebene.

In Unternehmen, in denen mehrere Betriebsräte bestehen, aber unzulässigerweise kein Gesamtbetriebsrat besteht, kann ein Wirtschaftsausschuss nicht errichtet werden.

Bestehen zwar mehrere Betriebe, aber nur ein Betriebsrat, so muss dieser den Wirtschaftsausschuss errichten. Dieser ist dann für das gesamte Unternehmen zuständig.

Zur Unterscheidung von Unternehmen und Betrieb: Unternehmen sind in den Mantel einer Rechtsform gekleidet (z. B. GmbH, KG etc.). Betriebe sind nur organisatorische Einheiten, die keine eigene Rechtsform besitzen (z. B. Niederlassungen, Werke etc.); sie sind Teil eines Unternehmens.

Rechtsquellen

§ 107 BetrVG Abs. 2 Satz 1 und 2

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss ist für das gesamte Unternehmen zuständig, d.h. auch für betriebsratslose Betriebe. Auch für diese hat der Wirtschaftsausschuss Zahlen zu erhalten.

Wolfgang Hobmaier

Aktuelles Video zum Thema

Wirtschaftsausschuss - einfach erklärt

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag