Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Handelsgesetzbuch (HGB)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Ralf Steffenhagen
Stand:  17.2.2025
Lesezeit:  02:15 min

Kurz erklärt

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist in Deutschland ein zentrales Gesetzeswerk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für kaufmännische Geschäfte und Unternehmen regelt. Es umfasst Regelungen zu Handelsbüchern, Jahresabschlüssen, Handelsgeschäften, Handelsgesellschaften und weiteren relevanten Themen im unternehmerischen Umfeld. Das HGB bildet die Grundlage für die kaufmännische Buchführung, Bilanzierung und Rechnungslegung und ist eine wichtige Quelle des deutschen Handelsrechts.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Das HGB ist das Handelsgesetzbuch und enthält den Kern des Handelsrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Das HGB regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander und im Verhältnis zu Privatpersonen. Für Kapitalgesellschaften ist das Handelsgesetzbuch immer bindend.

Erläuterung

Das Handelsgesetzbuch trat bereits zum 1. Januar 1898 in Kraft und wurde seither einige Male überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Aktuell wird das Handelsrecht stark durch Rechtssetzungen der Europäischen Union beeinflusst.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben seit 2005 ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS aufzustellen. Für Konzerne, die nicht kapitalmarktorientiert sind, besteht gemäß § 315a HGB ein Wahlrecht, statt eines HGB-Abschlusses einen Abschluss nach IFRS/IAS zu erstellen.

Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält einen Großteil der deutschen Gesetze zu Jahresabschlüssen, und Berichten sowie Sonderregelungen für Versicherungen, Banken und Genossenschaften.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Zu den Inhalten des HGB zählen unter anderem:

  • Handelsregister, Firma
  • Prokura und Handlungsvollmachten
  • Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft)
  • Aufbau und Inhalte des Jahresabschlusses
  • Lagebericht
  • Jahresabschlussprüfung (Wirtschaftsprüfer)
  • Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften im Bundesanzeiger
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Achtung, Arbeitsvertrag! Wichtige Änderungen im Nachweisgesetz

„Nachweisgesetz!“ – dieses Wort geistert seit Tagen durch alle Personalabteilungen. Denn mit den aktuellen Änderungen ist viel Arbeit für Arbeitgeber verbunden. Zum 01.08.22 treten die Neuregelungen in Kraft. Wichtig zu wissen: Es gibt keine Übergangsfrist! Wer sich nicht daran hält, dem d ...
Mehr erfahren

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das gilt ab sofort!

Es war der Knaller-Beschluss des Jahres 2022 – zumindest, wenn man auf die Berichterstattung in den Medien schaut: Die „Stechuhr-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts, mit der im September viel Bewegung in das Thema Arbeitszeiterfassung kam. Endlich ist nun die ausführliche Begründung da ...
Mehr erfahren
Einem „hauptamtlichen“ Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten 17 € Stundenlohn zu zahlen, während ein „nebenamtlich“ Beschäftigter (geringfügige Beschäftigung) nur 12 € die Stunde erhält, ist nicht sachlich gerechtfertigt. Das Argument, dass Hauptamtliche von der Arbeitgeberin in einen Dienstplan eingeteilt werden und den geringfügig Beschäftigten nur mitgeteilt wird, welche angebotenen Dienste sie übernehmen können, rechtfertigt die unterschiedliche Bezahlung nicht.