Handelsgesetzbuch (HGB)
Kurz erklärt
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist in Deutschland ein zentrales Gesetzeswerk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für kaufmännische Geschäfte und Unternehmen regelt. Es umfasst Regelungen zu Handelsbüchern, Jahresabschlüssen, Handelsgeschäften, Handelsgesellschaften und weiteren relevanten Themen im unternehmerischen Umfeld. Das HGB bildet die Grundlage für die kaufmännische Buchführung, Bilanzierung und Rechnungslegung und ist eine wichtige Quelle des deutschen Handelsrechts.
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Begriff
Das HGB ist das Handelsgesetzbuch und enthält den Kern des Handelsrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Das HGB regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander und im Verhältnis zu Privatpersonen. Für Kapitalgesellschaften ist das Handelsgesetzbuch immer bindend.
Erläuterung
Das Handelsgesetzbuch trat bereits zum 1. Januar 1898 in Kraft und wurde seither einige Male überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Aktuell wird das Handelsrecht stark durch Rechtssetzungen der Europäischen Union beeinflusst.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben seit 2005 ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS aufzustellen. Für Konzerne, die nicht kapitalmarktorientiert sind, besteht gemäß § 315a HGB ein Wahlrecht, statt eines HGB-Abschlusses einen Abschluss nach IFRS/IAS zu erstellen.
Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält einen Großteil der deutschen Gesetze zu Jahresabschlüssen, und Berichten sowie Sonderregelungen für Versicherungen, Banken und Genossenschaften.
Tipp für den Wirtschaftsausschuss
Zu den Inhalten des HGB zählen unter anderem:
- Handelsregister, Firma
- Prokura und Handlungsvollmachten
- Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft)
- Aufbau und Inhalte des Jahresabschlusses
- Lagebericht
- Jahresabschlussprüfung (Wirtschaftsprüfer)
- Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften im Bundesanzeiger
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