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Handelsgesetzbuch (HGB)

Begriff

Das HGB ist das Handelsgesetzbuch und enthält den Kern des Handelsrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Das HGB regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander und im Verhältnis zu Privatpersonen. Für Kapitalgesellschaften ist das Handelsgesetzbuch immer bindend.

Erläuterungen

Das Handelsgesetzbuch trat bereits zum 1. Januar 1898 in Kraft und wurde seither einige Male überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Aktuell wird das Handelsrecht stark durch Rechtssetzungen der Europäischen Union beeinflusst.

Dies ist nicht zuletzt aufgrund der Anpassung der deutschen Rechnungslegung an internationale Standards (IFRS/IAS) passiert. Eine bedeutende Anpassung hat das HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009 erfahren. Durch das BilMoG wurden eine Reihe europarechtlicher Vorgaben erfüllt sowie die Aussagekraft des Jahresabschlusses verbessert. Zudem wurden hier kleine Unternehmen (bis € 500.000 Umsatz und € 50.000 Gewinn) von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit und die Größendefinitionen für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften angehoben.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben seit 2005 ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS aufzustellen. Für Konzerne, die nicht kapitalmarktorientiert sind, besteht gemäß § 315a HGB ein Wahlrecht, statt eines HGB-Abschlusses einen Abschluss nach IFRS/IAS zu erstellen.

Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält einen Großteil der deutschen Gesetze zu Jahresabschlüssen, und Berichten sowie Sonderregelungen für Versicherungen, Banken und Genossenschaften.

 

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Zu den Inhalten des HGB zählen unter anderem:

  • Handelsregister, Firma
  • Prokura und Handlungsvollmachten
  • Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft)
  • Aufbau und Inhalte des Jahresabschlusses
  • Lagebericht
  • Jahresabschlussprüfung (Wirtschaftsprüfer)
  • Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften im Bundesanzeiger

 

Ralf Steffenhagen

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