Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Handelsregister

Handelsregister

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  22.8.2023
Lesezeit:  02:00 min

Kurz erklärt

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem rechtlich relevante Informationen über Unternehmen und ihre Geschäftsführung erfasst werden. Es dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und enthält unter anderem Angaben zu Firmennamen, Sitz, Vertretungsbefugnissen und Kapitalstruktur von Unternehmen. Da das Handelsregister öffentlich zugänglich ist, ermöglicht es dem Betriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss, relevante Unternehmensdaten wie Eigentümerverhältnisse und Vertretungsbefugnisse einzusehen oder bei Bedarf Angaben des Arbeitgebers zu überprüfen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Bei den zuständigen Amtsgerichten als Registergerichte geführte öffentliche Verzeichnisse über gewerbliche Unternehmen und Handwerksunternehmen.

Erläuterung

Ein Unternehmen muss ins Handelsregister eintragen werden, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Handelsgesellschaft) führt (§§ 1 u. 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende ist die Eintragung freiwillig. Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. In die Abteilung A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften (KG u. OHG), in die Abteilung B Kapitalgesellschaften (AG, KGaA. SE, GmbH, VVaG) eingetragen (§ 3 HRV). Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt (§ 8 Abs. 1 HGB). In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden seit dem 1.1.2009 nicht mehr in den Printmedien, sondern nur noch im Internet bekanntgegeben ( HGB).

Das Handelsregister dient der Sicherheit und dem Vertrauensschutz im Geschäftsverkehr. Es gibt Auskunft über rechtserhebliche Tatsachen, die für die Geschäftspartner der eingetragenen Unternehmen und Kaufleute bedeutsam sind. Eintragungspflichtig sind u. a. der Name der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Name der handelnden Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Prokuristen, sowie die Namen der Inhaber und persönlich haftenden Gesellschafter, Rechtsform des Unternehmens sowie Grund- oder Stammkapital.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss unter anderem zusätzlich den Gesellschaftsvertrag einreichen (§ 8 Abs.1 Nr. 1 GmbHG). Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet (§ 9 Abs. 1 HGB). Von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten kann ein Ausdruck (= Fotokopien) verlangt werden (§ 9 Abs. 4 HGB)

Beschreibung

Da das Handelsregister jedermann zu Informationszwecken zugänglich ist, bietet es auch dem Betriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss ) die Möglichkeit, aussagekräftige Unternehmensdaten insbesondere über die Eigentümerverhältnisse und Vertretungsbefugnisse des eigenen Unternehmens einzuholen oder im Zweifel diesbezügliche Angaben des Arbeitgebers zu überprüfen. Auf diesem Weg kann er zudem Informationen über andere Unternehmen einholen, die mit dem eigenen als Kunden, Lieferanten oder als möglicher neuer Arbeitgeber im Falle eines Betriebsübergangs in Verbindung stehen. Noch umfangreichere Unternehmensdaten können dem ebenfalls jedermann zugänglichen Unternehmensregister entnommen werden.

Rechtsquellen

§§ 1, 8 bis 10, 29 HGB, § 3 Handelsregisterverordnung (HRV)

Seminare zum Thema:
Handelsregister
Banken und Versicherungen
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Personalkennzahlen: Wichtig für die Personalplanung und für den Betriebsrat

Personalkennzahlen sind in Verbindung mit der Personalplanung den meisten Betriebsräten und dem Wirtschaftsausschuss geläufig. Aber nicht nur im Rahmen von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechten sind die Daten aus dem Personalcontrolling relevant. Anträge, die der Betrieb ...
Mehr erfahren

„Sicherung der Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne“

Begonnen hat Wolfgang Bosbach seine berufliche Laufbahn als Einzelhandelskaufmann. Später holte er das Abitur nach, studierte Rechtswissenschaften und trat in die CDU ein. Lange Jahre war er Bundestagsabgeordneter, nun kehrt er zurück auf das politische Parkett: Wolfgang Bosbach unterst� ...
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.