Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Honorar

Honorar

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  23.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Honorar bezieht sich auf eine finanzielle Vergütung, die für Dienstleistungen oder professionelle Tätigkeiten gezahlt wird, die von Freiberuflern, Künstlern, Beratern oder anderen Fachleuten erbracht werden. Es wird oft in Verträgen oder Vereinbarungen festgelegt und basiert auf einer vorherigen Absprache oder einer bestimmten Vereinbarung zwischen den Parteien. Honorare können in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Art von Dienstleistungen verwendet werden, von medizinischer Beratung bis hin zur künstlerischen Arbeit.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Vergütung freiberuflicher Leistungen.

Erläuterung

Der Begriff stammt vom lateinischen Begriff „honorarium“ (Ehrengeschenk) ab. Honorare werden in der Regel von Freiberuflern für geleistet Dienste erhoben. Dazu gehören insbesondere Anwälte, Autoren, Journalisten, Ärzte, Steuerberater und Architekten. Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen wird das Honorar als Gage bezeichnet. Auch in Bildungseinrichtungen sind häufig Honorarkräfte im Einsatz. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus Gebührenordnungen (z. B. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, RVG) oder wird frei vereinbart

Beschreibung

Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt, ihn in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu vertreten, darf er keine Vergütungszusage machen, die über die im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) vorgesehenen Honorare hinausgeht (BAG v. 20.10.1999 - 7 ABR 25/98).

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Honorar
Eingruppierung und Leistungslohn in tarifgebundenen Betrieben
Basiswissen zum Thema Lohn und Gehalt
Faire Bezahlung für gute Arbeit auch ohne Tarifvertrag
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Geschlechterdiskriminierung – nein danke!

Am 7. März 2023 ist es mal wieder so weit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit 2008 die Equal Pay Day Kampagne. Sie wird von der Business and Professional Women e.V. in Deutschland initiiert und offenbart die statistische Lohnlücke zwischen dem Entge ...
Mehr erfahren

Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Was ändert sich im Jahr 2023?

Abschied vom gelben Schein, eine höhere Home-Office-Pauschale und einige neue Gesetze: 2023 hat spannende Neuerungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte im Gepäck. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Mehr erfahren
Dauerhaft erreichbar? In der Arbeitswelt von heute verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr. Doch rechtlich zählt nur eines: Klarheit. Nur weil jemand verfügbar ist, heißt das noch lange nicht, dass schon Arbeitszeit vorliegt. Vor allem die Anordnung von Bereitschaftsdienst braucht klare Regeln und nachvollziehbare Fakten.