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Lexikon
Honorar

Honorar

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Redaktion
Stand:  23.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Honorar bezieht sich auf eine finanzielle Vergütung, die für Dienstleistungen oder professionelle Tätigkeiten gezahlt wird, die von Freiberuflern, Künstlern, Beratern oder anderen Fachleuten erbracht werden. Es wird oft in Verträgen oder Vereinbarungen festgelegt und basiert auf einer vorherigen Absprache oder einer bestimmten Vereinbarung zwischen den Parteien. Honorare können in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Art von Dienstleistungen verwendet werden, von medizinischer Beratung bis hin zur künstlerischen Arbeit.

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Begriff

Vergütung freiberuflicher Leistungen.

Erläuterung

Der Begriff stammt vom lateinischen Begriff „honorarium“ (Ehrengeschenk) ab. Honorare werden in der Regel von Freiberuflern für geleistet Dienste erhoben. Dazu gehören insbesondere Anwälte, Autoren, Journalisten, Ärzte, Steuerberater und Architekten. Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen wird das Honorar als Gage bezeichnet. Auch in Bildungseinrichtungen sind häufig Honorarkräfte im Einsatz. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus Gebührenordnungen (z. B. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, RVG) oder wird frei vereinbart

Beschreibung

Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt, ihn in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu vertreten, darf er keine Vergütungszusage machen, die über die im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) vorgesehenen Honorare hinausgeht (BAG v. 20.10.1999 - 7 ABR 25/98).

Rechtsquelle

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Seminare zum Thema:
Honorar
Eingruppierung und Leistungslohn in tarifgebundenen Betrieben
Außertarifliche Angestellte
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