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Imperatives Mandat

Begriff

Die Bindung gewählter Vertreter an Weisungen und Aufträge der Wähler.

Beschreibung

Durch Wahl des Betriebsrats werden der Belegschaft im Verhältnis zum Arbeitgeber, bestimmte Kompetenzen eingeräumt, die vom Betriebsrat im eigenen Namen wahrgenommen werden. Bei der Wahrnehmung dieses betriebsverfassungsrechtlichen Mandats sind die Betriebsratsmitglieder keinem imperativen Mandat unterworfen (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88). Das bedeutet, dass Betriebsratsmitglieder eigenverantwortlich und unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmerschaft entscheiden und nicht an Aufträge und Weisungen der Belegschaft gebunden sind (freies Mandat). Ein Misstrauensvotum in einer Betriebsversammlung ist daher rechtlich unerheblich. Gleichwohl sind die Betriebsratsmitglieder verpflichtet, Vorschläge, Beanstandungen und Anregungen aus der Belegschaft in ihre Überlegungen und Beschlüsse verantwortungsbewusst einzubeziehen.

Rechtsquellen

Keine maßgebliche Rechtsquelle.

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