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Ein imperatives Mandat bezeichnet die Bindung von Abgeordneten an bestimmte Weisungen oder Aufträge, beispielsweise seitens der Partei oder Fraktion, sowie die Festlegung auf ein spezifisches Abstimmungsverhalten durch die Wählerschaft. In Deutschland ist ein solches Mandat gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht zulässig. Im Gegensatz dazu steht das freie Mandat, bei dem der Vertreter nach eigenem Ermessen handeln kann.
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Die Bindung gewählter Vertreter an Weisungen und Aufträge der Wähler.
Durch Wahl des Betriebsrats werden der Belegschaft im Verhältnis zum Arbeitgeber, bestimmte Kompetenzen eingeräumt, die vom Betriebsrat im eigenen Namen wahrgenommen werden. Bei der Wahrnehmung dieses betriebsverfassungsrechtlichen Mandats sind die Betriebsratsmitglieder keinem imperativen Mandat unterworfen (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88). Das bedeutet, dass Betriebsratsmitglieder eigenverantwortlich und unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmerschaft entscheiden und nicht an Aufträge und Weisungen der Belegschaft gebunden sind (freies Mandat). Ein Misstrauensvotum in einer Betriebsversammlung ist daher rechtlich unerheblich. Gleichwohl sind die Betriebsratsmitglieder verpflichtet, Vorschläge, Beanstandungen und Anregungen aus der Belegschaft in ihre Überlegungen und Beschlüsse verantwortungsbewusst einzubeziehen.
Keine maßgebliche Rechtsquelle.
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