Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Imperatives Mandat

Imperatives Mandat

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  21.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein imperatives Mandat bezeichnet die Bindung von Abgeordneten an bestimmte Weisungen oder Aufträge, beispielsweise seitens der Partei oder Fraktion, sowie die Festlegung auf ein spezifisches Abstimmungsverhalten durch die Wählerschaft. In Deutschland ist ein solches Mandat gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht zulässig. Im Gegensatz dazu steht das freie Mandat, bei dem der Vertreter nach eigenem Ermessen handeln kann.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Bindung gewählter Vertreter an Weisungen und Aufträge der Wähler.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Durch Wahl des Betriebsrats werden der Belegschaft im Verhältnis zum Arbeitgeber, bestimmte Kompetenzen eingeräumt, die vom Betriebsrat im eigenen Namen wahrgenommen werden. Bei der Wahrnehmung dieses betriebsverfassungsrechtlichen Mandats sind die Betriebsratsmitglieder keinem imperativen Mandat unterworfen (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88). Das bedeutet, dass Betriebsratsmitglieder eigenverantwortlich und unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmerschaft entscheiden und nicht an Aufträge und Weisungen der Belegschaft gebunden sind (freies Mandat). Ein Misstrauensvotum in einer Betriebsversammlung ist daher rechtlich unerheblich. Gleichwohl sind die Betriebsratsmitglieder verpflichtet, Vorschläge, Beanstandungen und Anregungen aus der Belegschaft in ihre Überlegungen und Beschlüsse verantwortungsbewusst einzubeziehen.

Rechtsquelle

Keine maßgebliche Rechtsquelle.

Seminare zum Thema:
Imperatives Mandat
Familienfreundlicher Betrieb: Praxiswissen für Betriebsräte
Informationsrechte des Betriebsrats
Betriebsrat als Beruf: Langjährige Freistellung
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Nicht ohne meinen Betriebsrat! Das Mitspracherecht im Betrieb

Durch seine Mitbestimmungsrechte kann der Betriebsrat aktiv zu einem guten und gerechten Arbeitsumfeld beitragen. Doch wann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in seine Entscheidungen miteinbeziehen?
Mehr erfahren

Den Arbeitgeber verstehen: So gelingt es als Betriebsrat

Die wollen mich einfach nicht verstehen! Nicht nur Betriebsräte denken das häufiger, wenn sie an die letzten Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite denken. Auch der Arbeitgeber wundert sich zuweilen, dass der Betriebsrat so gar nicht anspringt auf seine „tollen“ neuen Ideen. Woran kann das ...
Mehr erfahren
Das dem Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung zustehende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erstreckt sich auf die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen, nach denen die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Die Durchführung einer Einzelmaßnahme wie die Beauftragung eines Drittunternehmens mit Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder die Bestellung eines Betriebsarztes wird hingegen nicht von dem Mitbestimmungsrecht erfasst.