Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Juristische Person

Juristische Person

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine juristische Person ist eine vom Gesetz anerkannte Entität, die rechtliche Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person hat. Dies ermöglicht Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, eigenständig Verträge abzuschließen, Eigentum zu besitzen, vor Gericht zu agieren und andere rechtliche Handlungen wie eine Einzelperson durchzuführen. Juristische Personen können sowohl Unternehmen als auch nicht-kommerzielle Organisationen wie Vereine oder staatliche Institutionen umfassen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Vereinigungen von Personen, denen eine eigene Rechtsfähigkeit verliehen wird.

Erläuterung

Das Zivilrecht kennt zwei Rechtssubjekte. Zum einen die natürliche Person (§ 1 BGB), der von Geburt an Rechtsfähigkeit zukommt. Zum Anderen gibt es die juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung bei einem bei Gericht geführten Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) erlangt. Rechtsfähig ist, wer Rechte und Pflichten ausüben kann, d. h. Geschäfte tätigen, klagen und verklagt werden kann. Im Rechtsverkehr werden juristische Personen und natürliche Personen gleich behandelt. Für die juristischen Personen handeln die Organe (z. B. Mitglieder-, Hauptversammlung, Vorstand, Geschäftsführer). Im Haftungsfall

Es wird zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören:

  • Vereine (e. V.)
  • Stiftungen
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
  • Genossenschaften (e.G.)

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Bundesbank und die Industrie- und Handelskammern.

Rechtsquelle

§§ 21ff, 80ff BGB

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Streit um die Wochenarbeitszeit

Die geplante und im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehaltene Reform der Arbeitszeitregelungen sieht anstelle des bisherigen täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor. Ein Thema, das zu hitzigen Debatten führt. Ist es ein Schritt in Richtung mehr Flexibilität – oder überwie ...
Mehr erfahren

Arbeitsrecht: Aus diesen Plänen der Ampelregierung ist nichts geworden

Auf stolzen 177 Seiten hatte die Ampelregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz im Jahr 2021 aufgelistet, welche Vorhaben sie in den nächsten vier Jahren umsetzen wollte. Auch für Interessenvertreter und Beschäftigte war darin einiges zu entdecken: Online-Betriebsratswahlen, Pläne gegen die V ...
Mehr erfahren
Einem „hauptamtlichen“ Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten 17 € Stundenlohn zu zahlen, während ein „nebenamtlich“ Beschäftigter (geringfügige Beschäftigung) nur 12 € die Stunde erhält, ist nicht sachlich gerechtfertigt. Das Argument, dass Hauptamtliche von der Arbeitgeberin in einen Dienstplan eingeteilt werden und den geringfügig Beschäftigten nur mitgeteilt wird, welche angebotenen Dienste sie übernehmen können, rechtfertigt die unterschiedliche Bezahlung nicht.