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Lexikon
Juristische Person

Juristische Person

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine juristische Person ist eine vom Gesetz anerkannte Entität, die rechtliche Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person hat. Dies ermöglicht Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, eigenständig Verträge abzuschließen, Eigentum zu besitzen, vor Gericht zu agieren und andere rechtliche Handlungen wie eine Einzelperson durchzuführen. Juristische Personen können sowohl Unternehmen als auch nicht-kommerzielle Organisationen wie Vereine oder staatliche Institutionen umfassen.

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Begriff

Vereinigungen von Personen, denen eine eigene Rechtsfähigkeit verliehen wird.

Erläuterung

Das Zivilrecht kennt zwei Rechtssubjekte. Zum einen die natürliche Person (§ 1 BGB), der von Geburt an Rechtsfähigkeit zukommt. Zum Anderen gibt es die juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung bei einem bei Gericht geführten Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) erlangt. Rechtsfähig ist, wer Rechte und Pflichten ausüben kann, d. h. Geschäfte tätigen, klagen und verklagt werden kann. Im Rechtsverkehr werden juristische Personen und natürliche Personen gleich behandelt. Für die juristischen Personen handeln die Organe (z. B. Mitglieder-, Hauptversammlung, Vorstand, Geschäftsführer). Im Haftungsfall

Es wird zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören:

  • Vereine (e. V.)
  • Stiftungen
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
  • Genossenschaften (e.G.)

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Bundesbank und die Industrie- und Handelskammern.

Rechtsquelle

§§ 21ff, 80ff BGB

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