News Arbeitszeit und Vergütung BAG zur Arbeitszeiterfassung: Wie reagiert der Gesetzgeber?

BAG zur Arbeitszeiterfassung: Wie reagiert der Gesetzgeber?

Es gibt viele offene Fragen – Hubertus Heil kündigt Gesetzentwurf an

Die Aufregung ist groß, die Empörung auch: Seit dem 13.09.22 wettern Arbeitgeber gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung. „Damit werden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert“, kommentierte beispielsweise Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, den Beschluss. Dieser sei nicht durchdacht. Indes kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzentwurf zum Thema an.

Stand:  20.9.2022
Lesezeit:  02:15 min
BAG zur Arbeitszeiterfassung | © AdobeStock | BillionPhotos.com

Worum geht es eigentlich?

Geklagt hatte ein Betriebsrat aus Nordrhein-Westfalen, der sich gegen die Überlastung der Beschäftigten zur Wehr setzen wollte: Er war der Meinung, mit einem Initiativrecht die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems durchsetzen zu können. Nein, sagte nun das Bundesarbeitsgericht, ein Initiativrecht habe der Betriebsrat nicht. Die Begründung schreckte allerdings viele Arbeitgeber auf: Das Initiativrecht sei überflüssig, weil es in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gebe. Dies ergebe sich aus dem Arbeitsschutz, so das BAG. Und weiter: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“.

Umsetzung bei uns? Bislang Fehlanzeige.

Hintergrund ist das sogenannte „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs aus Mai 2019 (Az. C 55/18), nach dem die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten. Umsetzung bei uns? Bislang Fehlanzeige. Ein erster Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil bezog sich lediglich auf ausgewählte Branchen und scheiterte am Widerstand anderer Parteien.

Und hier steckt der Teufel im Detail.

Wichtige Frage: Wie soll Arbeitszeit dokumentiert werden?

Das soll nun anders werden. Hubertus Heil hat bereits angekündigt, das Urteil zu prüfen und dann eine entsprechende Regelung auf den Gesetzesweg zu bringen. Und hier steckt der Teufel im Detail, alle warten jetzt gespannt auf diesen Vorstoß. Denn wichtige Fragen sind noch völlig offen:

  • Wie werden Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit dokumentieren müssen, vielleicht ausschließlich in elektronischer Form?
  • Welche Sanktionen wird es bei Verstößen geben?
  • Wie wird die Erfassung kontrolliert?
  • Wann beginnt die Arbeitszeit, wird es hierzu Regelungen geben?

Unbezahlte Überstunden könnten damit vielleicht bald vor dem Aus stehen.

Es wird und bleibt spannend!

Klar ist heute zumindest eins: Es wird spannend beim Thema Arbeitszeiterfassung! Es wird verbindliche Regeln brauchen; Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats – und natürlich Sanktionen, wenn Arbeitgeber gegen die Erfassungspflicht verstoßen.

Gut ist: Unbezahlte Überstunden könnten damit vielleicht bald vor dem Aus stehen. Das wäre wünschenswert! Und wahrscheinlich ist das Thema Überstunden auch ein Grund, warum Arbeitgeber beim Thema Zeiterfassung aktuell so laut werden. Viele haben sich einfach daran gewöhnt, diese nicht zu bezahlen. Anders sehen das natürlich die Arbeitnehmer. Die Mehrheit der Deutschen (61 %) findet die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung übrigens gut, so eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online.

Wie es weitergeht? Wir werden berichten! (cbo)

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