Lexikon
Kreditorenziel

Kreditorenziel

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  18.7.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Das Kreditorenziel bezeichnet den Zeitraum, den ein Unternehmen seinen Lieferanten zur Begleichung von Rechnungen oder offenen Forderungen gewährt. Es stellt die Dauer zwischen dem Wareneingang oder der Erbringung von Dienstleistungen und der fälligen Zahlung dar. Ein länger gewährtes Kreditorenziel ermöglicht es dem Unternehmen, kurzfristig seine Liquidität zu verbessern, während ein kürzeres Kreditorenziel eine schnellere Begleichung der Verbindlichkeiten voraussetzt.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Kennzahl Kreditorenziel gibt an, wie viele Tage sich ein Unternehmen im Durchschnitt Zeit lässt, bis es seine seine Rechnungen aus Warenlieferungen und erhaltenen Leistungen begleicht. Der Gläubiger wird als Kreditor bezeichnet.

Formel:

Kreditorenziel (Tage)=

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 365


Materialaufwand

Erläuterung

Je später ein Unternehmen seine Rechnungen begleicht, desto länger kann es mit den Zahlungsmitteln selbst arbeiten. Das Unternehmen verschafft sich damit einen zeitlich begrenzten Liquiditäts- und Zinsvorteil. Das Kreditorenziel verlängert sich wenn das Unternehmen

  • auf Grund seiner Nachfragemacht von seinen Lieferanten und Dienstleistern immer längere Zahlungsziele fordert
  • selbst Liquiditätsprobleme hat und deshalb die fälligen Zahlungen hinauszögert.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Über alle Branchen hinweg sind Kreditorenziele bis 30 Tage ein gutes Ergebnis.

Ist ein Unternehmen Teil eines Konzerns, muss die Kennzahl angepasst werden um aussagekräftig zu sein. Denn die Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Konzernunternehmen lassen auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen am Stichtag entstehen. Sie müssen mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Zähler der Kennzahl addiert werden. Sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auch Finanzverbindlichkeiten enthalten, wird dies im Anhang erläutert. Diese Finanzverbindlichkeiten werden nicht addiert.

Achtung:

Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen  Unternehmen erläutern lassen.

Rechtsquelle

Das Kreditorenziel ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Bilanzanalyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Kreditorenziel
Wirtschaftsausschuss Teil III
Controlling und Unternehmensplanung
Wirtschaftsausschuss Teil I
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wirtschaftsausschuss gründen

Welche Maßnahmen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen nötig und welche nicht? Meist sieht die Geschäftsleitung das völlig anders als die Belegschaft. Ohne Wirtschaftsausschuss haben Betriebsrat und Arbeitnehmer hier schlechte Karten. Dabei ist es ganz einfach, einen Wirtschaftsausschu ...
Mehr erfahren

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – eine Angelegenheit für den Wirtschaftsausschuss?

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde § 106 Abs. 3 BetrVG um den Punkt 5b erweitert: „Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ fallen seitdem ausdrücklich unter den Katalog der wirtschaftlichen Ang ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.