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Liquidität bezieht sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Person, ihre finanziellen Verpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Es spiegelt die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (Geld oder leicht in Geld umwandelbare Vermögenswerte) wider, um Rechnungen zu bezahlen, Schulden abzutragen oder andere finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, ohne dabei den Betrieb zu gefährden. Eine ausreichende Liquidität ist wichtig, um finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
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Die Fähigkeit eines Unternehmens, seine fälligen Verbindlichkeiten jederzeit (fristgerecht) und uneingeschränkt begleichen zu können.
Ein Unternehmen ist liquide, wenn die Einnahmen, der Bestand an flüssigen Mitteln in Form von Bargeld und Bankguthaben sowie die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten zu jedem Zeitpunkt so groß sind, dass das Unternehmen jederzeit seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen der Höhe nach und fristgerecht erfüllen kann. Man unterscheidet drei Liquiditätsgrade:
Mangelnde Liquidität ist neben einer zu geringen Eigenkapitaldecke bzw. Überschuldung die häufigste Insolvenzursache von Unternehmen.
Der Wirtschaftsausschuss verfolgt im Rahmen der monatlichen Sitzungen mit dem Unternehmer (§ 108 Abs. 1 BetrVG) besonders aufmerksam die Liquiditätssituation des Unternehmens und berichtet darüber im Betriebsrat. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und umfassend u. a. über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (§ 106 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 BetrVG). Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen (§ 108 Abs. 3 BetrVG). Der Arbeitgeber hat dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats auch den Jahresabschluss zu erläutern (§ 108 Abs. 5 BetrVG). Fragen muss der Unternehmer sachgemäß beantworten.
Die entsprechenden Informationen entnimmt der Wirtschaftsausschuss der Bilanz durch einen Vergleich des Umlaufvermögens auf der Aktiva-Seite mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten auf der Passiva-Seite. Allerdings ist der daraus resultierende Liquiditätswert nur die Momentaufnahme am Stichtag der Erstellung der Bilanz. Laufende Informationen zur Liquidität des Unternehmens können den Finanzplänen des Unternehmens entnommen werden.
Keine maßgeblichen Rechtsquellen
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