Lexikon
Mandat

Mandat

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  31.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Mandat bezeichnet die Beauftragung oder Vollmacht, die einer Person erteilt wird, um in bestimmten Angelegenheiten oder Interessen im Namen eines anderen zu handeln. Es kann sich um ein politisches Mandat handeln, bei dem eine Person zum Beispiel als Abgeordneter in einem Parlament agiert, oder um ein rechtliches Mandat, wenn ein Anwalt im Auftrag eines Mandanten juristische Vertretung übernimmt.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Im rechtlichen Sinnen die treuhänderische Übertragung einer Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben für eine andere Person oder Organisation.

Erläuterung

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", „Weisung“. Im politischen Bereich wird er für den Auftrag der Wähler an einen Abgeordneten (z. B. des Bundestags) verwendet. Auch bei den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen ist der Begriff üblich. So spricht man von einem Mandat, wenn eine Person oder eine Organisation einem Rechtsanwalt den Auftrag erteilt, sie rechtlich zu beraten oder ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Sie wird damit zum Mandanten des Rechtsanwalts. Bei dem zwischen beiden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag in der Form des Geschäftsbesorgungsvertrages.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Durch die Wahl wird den Betriebsratsmitgliedern von den wahlberechtigten Arbeitnehmern das Mandat erteilt, in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten für die Dauer ihrer Amtszeit ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Vergleichbar mit dem Status eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Art. 38 Abs. 1 GG) sind Betriebsratsmitglieder keinem imperativen Mandat unterworfen (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88). Das heißt, sie sind nicht an Aufträge und Weisungen der Belegschaft gebunden, sondern entscheiden eigenverantwortlich und unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmerschaft (freies Mandat).

Der Betriebsrat kann nach ordnungsgemäßem Beschluss einem Rechtsanwalt das Mandat erteilen, ihn in einem Streitfall zu beraten oder, falls in dem Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielt werden kann und der Betriebsrat sich vor Gericht nicht selbst vertreten will, ihn im Prozess zu vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG).

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Mandat
Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
Aktuelle Rechtsprechung
Ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Rauswurf eines Mitglieds des Wahlvorstands?

Eben noch Wahlvorstand – plötzlich außerordentlich gekündigt. Und jetzt? So ging es einem Kurierfahrer in Berlin. Dieser wehrte sich mit Erfolg: Als Mitglied des Wahlvorstands muss er trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig weiterbeschäftigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Berli ...
Mehr erfahren

Aktuelle Rechtsprechung für die Arbeit im Betriebsrat nutzen

Nicht umsonst heißt es: Arbeitsrecht ist Richterrecht. Sie kennen das aus Ihrer Betriebsratspraxis: Sie und Ihr Arbeitgeber interpretieren vermutlich arbeitsrechtliche Vorschriften unterschiedlich. Hier muss im Streitfall aus dem Arbeitsleben an den Arbeitsgerichten entschieden werden. Und ...
Mehr erfahren
War der Verkehrsunfall eines Straßenbauers auf dem Weg zur Baustelle ein Arbeitsunfall? Nein, sagte der Arbeitgeber, und zahlte wegen einer entsprechenden Regelung im Tarifvertrag kein 13. Monatsgehalt. Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht.