Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Mandat

Mandat

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  31.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Mandat bezeichnet die Beauftragung oder Vollmacht, die einer Person erteilt wird, um in bestimmten Angelegenheiten oder Interessen im Namen eines anderen zu handeln. Es kann sich um ein politisches Mandat handeln, bei dem eine Person zum Beispiel als Abgeordneter in einem Parlament agiert, oder um ein rechtliches Mandat, wenn ein Anwalt im Auftrag eines Mandanten juristische Vertretung übernimmt.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Im rechtlichen Sinnen die treuhänderische Übertragung einer Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben für eine andere Person oder Organisation.

Erläuterung

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", „Weisung“. Im politischen Bereich wird er für den Auftrag der Wähler an einen Abgeordneten (z. B. des Bundestags) verwendet. Auch bei den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen ist der Begriff üblich. So spricht man von einem Mandat, wenn eine Person oder eine Organisation einem Rechtsanwalt den Auftrag erteilt, sie rechtlich zu beraten oder ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Sie wird damit zum Mandanten des Rechtsanwalts. Bei dem zwischen beiden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag in der Form des Geschäftsbesorgungsvertrages.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Durch die Wahl wird den Betriebsratsmitgliedern von den wahlberechtigten Arbeitnehmern das Mandat erteilt, in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten für die Dauer ihrer Amtszeit ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Vergleichbar mit dem Status eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Art. 38 Abs. 1 GG) sind Betriebsratsmitglieder keinem imperativen Mandat unterworfen (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88). Das heißt, sie sind nicht an Aufträge und Weisungen der Belegschaft gebunden, sondern entscheiden eigenverantwortlich und unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmerschaft (freies Mandat).

Der Betriebsrat kann nach ordnungsgemäßem Beschluss einem Rechtsanwalt das Mandat erteilen, ihn in einem Streitfall zu beraten oder, falls in dem Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielt werden kann und der Betriebsrat sich vor Gericht nicht selbst vertreten will, ihn im Prozess zu vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG).

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Mandat
Starke Persönlichkeit als Betriebsrat
Banken und Versicherungen
Der Europäische Betriebsrat
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

„Da Betriebsrat bin i!“

Im Sommer durfte Manfred Zollner noch die Auszeichnung „Manager des Jahres" entgegennehmen, überreicht durch die Fachzeitschrift Markt & Technik. Jetzt macht der Firmengründer und Aufsichtsratsvorsitzende der Zollner Elektronik AG andere Schlagzeilen: „Da Betriebsrat bin i!" äu� ...
Mehr erfahren

Empörung wegen Betriebsrats-Verhinderung

Was ist ein Institutsrat? Eine Mogelpackung für die Mitarbeiter, denn eine echte Mitbestimmung gibt es hier nicht! Beim Hasso-Plattner-Institut scheint eine solche alternative Mitarbeitervertretung mit viel Geld gepusht worden zu sein – und die Gründung eines Betriebsrats verhindert, s ...
Mehr erfahren
Die Veränderung einer Teamzuordnung kann in größeren Betrieben mit Abteilungen und weiteren Unterbereichen eine mitbestimmungspflichtige Versetzung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG darstellen.