Lexikon
Mandat

Mandat

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  31.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Mandat bezeichnet die Beauftragung oder Vollmacht, die einer Person erteilt wird, um in bestimmten Angelegenheiten oder Interessen im Namen eines anderen zu handeln. Es kann sich um ein politisches Mandat handeln, bei dem eine Person zum Beispiel als Abgeordneter in einem Parlament agiert, oder um ein rechtliches Mandat, wenn ein Anwalt im Auftrag eines Mandanten juristische Vertretung übernimmt.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Im rechtlichen Sinnen die treuhänderische Übertragung einer Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben für eine andere Person oder Organisation.

Erläuterung

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", „Weisung“. Im politischen Bereich wird er für den Auftrag der Wähler an einen Abgeordneten (z. B. des Bundestags) verwendet. Auch bei den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen ist der Begriff üblich. So spricht man von einem Mandat, wenn eine Person oder eine Organisation einem Rechtsanwalt den Auftrag erteilt, sie rechtlich zu beraten oder ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Sie wird damit zum Mandanten des Rechtsanwalts. Bei dem zwischen beiden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag in der Form des Geschäftsbesorgungsvertrages.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Durch die Wahl wird den Betriebsratsmitgliedern von den wahlberechtigten Arbeitnehmern das Mandat erteilt, in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten für die Dauer ihrer Amtszeit ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Vergleichbar mit dem Status eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Art. 38 Abs. 1 GG) sind Betriebsratsmitglieder keinem imperativen Mandat unterworfen (BAG v. 27.6.1989 - 1 ABR 28/88). Das heißt, sie sind nicht an Aufträge und Weisungen der Belegschaft gebunden, sondern entscheiden eigenverantwortlich und unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmerschaft (freies Mandat).

Der Betriebsrat kann nach ordnungsgemäßem Beschluss einem Rechtsanwalt das Mandat erteilen, ihn in einem Streitfall zu beraten oder, falls in dem Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielt werden kann und der Betriebsrat sich vor Gericht nicht selbst vertreten will, ihn im Prozess zu vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG).

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Mandat
Ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht
Aktuelle Rechtsprechung
Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Reizthema Jahresurlaub: Alle warten auf das BAG!

So kurz vor Weihnachten wurde es am Bundesarbeitsgericht in Erfurt nochmal richtig spannend! Denn am 20. Dezember 2020 wurde eine wichtige Entscheidung zum Thema Jahresurlaub getroffen. Was war passiert? Aus Zeitdruck bzw. aus Krankheitsgründen konnten die Kläger über Jahre hinweg ihren Ur ...
Mehr erfahren

Ehrenamtlicher Richter?

Als Richter am Arbeitsgericht mitwirken? Zahlreiche Betriebsräte übernehmen diese Aufgabe und erleben so eine ganz neue Seite der Arbeitswelt. Wir sprachen mit Thomas Zilker, der seit 2018 bereits einige spannende Fälle vor Gericht erlebt hat.
Mehr erfahren
Wird ein Antrag auf Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gestellt, um im Anschluss einen Schadenersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO zu begründen, kann dies als rechtsmissbräuchlich bewertet werden. Eine Zurückweisung des Auskunftsanspruchs ist in diesen Fällen zulässig.