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Mehrarbeit

Begriff

Nach dem arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch diejenige Arbeit, die über die normale gesetzlich zulässige Arbeitszeit von acht Stunden (§ 3 ArbZG) hinausgeht (BAG v. 21.11.2006 - 9 AZR 176/06).

Erläuterungen

Der Begriff „Mehrarbeit“ wird häufig gleichbedeutend mit dem der „Überstunden“ verwendet. Im arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch ist Mehrarbeit jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit, das heißt über werktäglich 8 Stunden, hinausgeht (§ 3 Satz 1 ArbZG). Der Begriff Überstunden dagegen umfasst Arbeitszeiten, die ein Arbeitnehmer leistet, wenn er vorübergehend über die einzel- oder traifvertraglich vereinbarte regeImäßige Arbeitszeit hinaus arbeitet. Für die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen bedeutet „Mehrarbeit“ jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von werktäglich 8 Stunden einschließlich der Bereitschaftsdienste, hinausgeht (BAG v. 21.11.2006 - 9 AZR 176/06). Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). Werdende und stillende Mütter dürfen überhaupt nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Im Sinne dieser Vorschrift ist Mehrarbeit jede Arbeit, die von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, von sonstigen Arbeitnehmerinnen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird (§ 8 Abs. 1 u. 2 MuSchG).

Rechtsquellen

§ 3 ArbZG, § 124 SGB IX

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Redaktion

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