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Outplacement bezieht sich auf professionelle Unterstützungsleistungen, die von Unternehmen für ihre Mitarbeiter angeboten werden, die aufgrund von Umstrukturierungen, Fusionen oder anderen Veränderungen ihre Arbeitsplätze verlieren. Diese Dienstleistungen umfassen Karriereberatung, Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Stellensuche und Hilfe bei der Neuorientierung im Arbeitsmarkt. Das Ziel von Outplacement ist es, den betroffenen Mitarbeitern den Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern und ihre berufliche Zukunft positiv zu gestalten.
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Begriff Eine meist vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung angeboten wird.
Der englische Begriff „Outplacement„ bedeutet auf Deutsch wörtlich „Herausplatzierung“. Outplacement wird vor allem Fach- und Führungskräften angeboten, die auf Grund eines Aufhebungsvertrages oder einer Kündigung aus dem Betrieb ausscheiden. Meist übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Mit dem Angebot der Outplacement-Beratung durch einen externen Personalberater soll dem Ausscheidenden geholfen werden, eine seiner Eignung entsprechende Tätigkeit in einem anderen Betrieb zu finden. Zudem ist der Arbeitgeber daran interessiert, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Führungskraft möglichst konfliktfrei abzuwickeln, das Ansehen seiner Firma nicht zu beschädigen und der Belegschaft zu signalisieren, dass verdiente Mitarbeiter fair behandelt werden. Die Outplacement-Beratung bietet vor allem Hilfen
Neben der Outplacement-Beratung im Einzelfall, kommt das Gruppen-Outplacement vor allem bei Nicht-Führungskräften und in Fällen, in denen mehrere Arbeitnehmer in einem kurzen Zeitraum zur Entlassung heranstehen (z. B. Massenentlassungen, § 17 Abs. 1 KSchG), in Betracht. Gruppen-Outplacements führen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften durch, die insbesondere Arbeitnehmern, die durch Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) von Arbeitslosigkeit bedroht sind, professionelle Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anbieten (Transfermaßnahmen).
Auf der Grundlage seines Vorschlagsrechts zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG) kann der Betriebsrat beim Arbeitgeber darauf hinwirken, dass allen Arbeitnehmern, die von Kündigung bedroht oder bereits gekündigt sind, eine systematische Betreuung angeboten wird.
Keine maßgeblichen Rechtsquellen
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