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Outplacement

Begriff

Begriff Eine meist vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung angeboten wird.

Erläuterungen

Interesse des Arbeitgebers

Der englische Begriff „Outplacement„ bedeutet auf Deutsch wörtlich „Herausplatzierung“. Outplacement wird vor allem Fach- und Führungskräften angeboten, die auf Grund eines Aufhebungsvertrages oder einer Kündigung aus dem Betrieb ausscheiden. Meist übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Mit dem Angebot der Outplacement-Beratung durch einen externen Personalberater soll dem Ausscheidenden geholfen werden, eine seiner Eignung entsprechende Tätigkeit in einem anderen Betrieb zu finden. Zudem ist der Arbeitgeber daran interessiert, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Führungskraft möglichst konfliktfrei abzuwickeln, das Ansehen seiner Firma nicht zu beschädigen und der Belegschaft zu signalisieren, dass verdiente Mitarbeiter fair behandelt werden. Die Outplacement-Beratung bietet vor allem Hilfen

  • zur Bewältigung der Umstellung auf die neue Situation,
  • zur persönlichen und beruflichen Standortbestimmung,
  • zur Karriereplanung,
  • für den Bewerbungsvorgang,
  • bei der Suche nach Alternativen zur bisherigen Berufstätigkeit sowie
  • bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Formen des Outplacements

Neben der Outplacement-Beratung im Einzelfall, kommt das Gruppen-Outplacement vor allem bei Nicht-Führungskräften und in Fällen, in denen mehrere Arbeitnehmer in einem kurzen Zeitraum zur Entlassung heranstehen (z. B. Massenentlassungen, § 17 Abs. 1 KSchG), in Betracht. Gruppen-Outplacements führen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften durch, die insbesondere Arbeitnehmern, die durch Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) von Arbeitslosigkeit bedroht sind, professionelle Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anbieten (Transfermaßnahmen).

Beschreibung

Auf der Grundlage seines Vorschlagsrechts zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG) kann der Betriebsrat beim Arbeitgeber darauf hinwirken, dass allen Arbeitnehmern, die von Kündigung bedroht oder bereits gekündigt sind, eine systematische Betreuung angeboten wird.

Rechtsquellen

Keine maßgeblichen Rechtsquellen

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