Lexikon
Parteifähigkeit

Parteifähigkeit

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  18.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Parteifähigkeit im Kontext eines Zivilprozesses bezeichnet die rechtliche Fähigkeit einer Person, entweder als Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger vor Gericht aufzutreten. Parteifähigkeit ist die Voraussetzung, um aktiv an einem Zivilprozess teilzunehmen, eigene Rechte geltend zu machen oder sich gegen Ansprüche anderer zu verteidigen. Sie ist von rechtlicher Bedeutung, um einen fairen und wirksamen Rechtsstreit zu gewährleisten und den Schutz der Interessen der beteiligten Parteien zu ermöglichen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Fähigkeit in einem Zivilprozess Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger zu sein.

Erläuterung

Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind (§ 50 ZPO). Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt. Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es jedoch an der Prozessfähigkeit, da sie nicht geschäftsfähig sind. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person (GmbH, AG, e. V.) beginnt mit Eintragung ins Handels- oder Vereinsregister.

Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht werden die Parteien mit Kläger und Beklagte bezeichnet. Im Beschlussverfahren sinddieBeteiligten, die Antragsteller und Antragsgegner genannt werden. parteifähig.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Betriebsrat ist im Beschlussverfahren parteifähig (§ 10 ArbGG) und somit befugt, in betriebsverfassungsrechtlichen Streitfällen einen Antrag auf Einleitung eines Beschlussverfahrens zu stellen.

Rechtsquellen

§ 50 Abs. 1 ZPO, § 10 ArbGG

Seminare zum Thema:
Parteifähigkeit
Aktuelle Rechtsprechung
Aktuelle Rechtsprechung und Beschlussverfahren
Ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Ein Traum in Schwarz-Rot-Gold?

Neben der Frage des persönlichen Geschmacks spielen noch andere Dinge eine Rolle wenn es darum geht, den Arbeitsplatz „fußballgerecht" zu dekorieren. Denn ist es eigentlich erlaubt, den Arbeitsplatz in Schwarz-Rot-Gold bzw. in deine andere Fanfarbe zu tauchen?
Mehr erfahren

Was gehört zur Arbeitszeit?

Ist der Betriebsrat bei seiner Tätigkeit an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gebunden? Nein, sagt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem aktuell veröffentlichten Beschluss. Das Amt des Betriebsrats ist ein Ehrenamt; die dafür aufgewendete Zeit sei keine Arbeitszeit im Sinne des ...
Mehr erfahren
Am Ende des Jahresurlaubs noch eine Woche arbeitsunfähig erkrankt? Das kann schon sein. Allerdings sollte das nicht regelmäßig passieren, denn dann kann unter Umständen der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein. Welche Umstände das sein können, darüber hatte das Arbeitsgericht Heilbronn zu entscheiden.