1. Aus den Gerichten: Wichtige Entscheidungen aus dem Jahr 2021
- Mitbestimmung des Betriebsrats beim Besuchskonzept eines Krankenhauses:
Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus während der Corona-Pandemie mitzubestimmen.
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 22. Januar 2021, 9 TaBV 58/20
- Keine dauerhafte Überlassung von Lohn- und Gehaltslisten an den Betriebsrat:
Dem Betriebsrat steht zwar ein Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltslisten zu. Ein Recht auf dauerhafte Überlassung der Listen über die Bruttolöhne und -gehälter hat er hingegen nicht.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29. September 2020, 1 ABR 32/19
- Weniger Gehalt: Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts:
Ergibt eine Auskunft des Arbeitgebers, dass das Gehalt einer Arbeitnehmerin geringer ist als das Vergleichsentgelt der männlichen Vergleichsperson, wird eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermutet.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2021, 8 AZR 488/19
- Ein BEM-Verfahren kann nicht vom Arbeitnehmer eingeklagt werden:
Einen individuell einklagbaren Anspruch auf die Durchführung eines BEM-Verfahrens sieht das Neunte Sozialgesetzbuch nicht vor. Wohl aber sei hier eine Verpflichtung für den Arbeitgeber enthalten, die bei Missachtung nicht folgenlos bleiben könne.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 8. Oktober 2020, 5 Sa 117/20
- Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?
Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft muss in vollem Umfang als Arbeitszeit angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer durch Vorgaben des Arbeitgebers in seiner Freiheit, seine Freizeit frei zu gestalten, ganz erheblich eingeschränkt wird.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 9. März 2021, C-344/19 und C-580/19
- EuGH zur Mindestruhezeit bei mehreren Arbeitsverträgen:
Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammengenommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
EuGH vom 17.03.2021 - C-585/19
- Umfang des DSGVO-Auskunftsanspruchs: Kopie aller E-Mails?
Der Anspruch gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss möglichst genau bezeichnen, welche Unterlagen verlangt werden. Eine pauschale Forderung zur Herausgabe aller Dokumente genügt hierfür regelmäßig nicht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021, 2 AZR 342/20
- Betriebsbedingte Kündigung bei Einführung von Kurzarbeit wirksam?
Beantragt die Arbeitgeberin Kurzarbeit, ist eine betriebsbedingte Kündigung eines vergleichbaren Arbeitnehmers unwirksam, wenn kein dauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs dargelegt wird.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 5. Mai 2021, 5 Sa 938/20
- Aufschiebende Bedingung einer Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung kann unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, wenn der Eintritt der vereinbarten Bedingung für die Arbeitnehmer ohne Weiteres feststellbar ist.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2021, 5 Sa 297/20
- Betriebsrat kann Zeiterfassung erzwingen
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.
Landesarbeitsgericht Hamm, Entscheidung vom 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
- Ausstattung des Betriebsrats mit Technik für Videokonferenzen
Sind Videokonferenzen vom Begriff der Informations- und Kommunikationstechnik des § 40 Abs. 2 BetrVG umfasst und ist der Arbeitgeber somit für die Beschaffung und Installierung notwendiger Software verantwortlich?
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2021, 15 TaBV 401/21
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen
Wird ein Arbeitnehmer am Tag seiner Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern – insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 202, 5 AZR 149/21
2. Aus der Gesetzgebung
Den größten Wurf hat Interessenvertretern im Jahr 2021 war natürlich das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. An vielen Stellen ein „Reförmchen“, aber das Gesetz brachte mit § 30 Abs. 2 BetrVG die dauerhafte Option von digitalen BR-Sitzungen.
Mit § 79a BetrVG herrscht nun Klarheit für Betriebsräte beim Thema Datenschutz. Sie sind nicht verantwortlich im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften – das ist der Arbeitgeber!
Kennen muss und wird jeder Interessenvertreter außerdem § 129 BetrVG. „Geboren“ wurde die Regelung des §129 BetrVG zwar schon im Jahr 2020, dann aber Ende Juni 2021 „abgeschaltet“. Seit dem 12.12.2021 ist § 129 BetrVG nun wieder da, wiederum befristet, allerdings mit veränderten Regelungen.
Ein Meilenstein im August 2021 war noch die Änderungen der Wahlordnung (WO). Wichtig für Betriebsräte und Wahlvorstand, 2022 stehen BR-Wahlen ins Haus!
Wichtig für viele ist auch das Thema Kinderkrankengeld: Gesetzlich krankenversicherte Eltern seit dem Jahr 2021 – und, wichtig, auch im Jahr 2022 – je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. Diese Sonderregelung zum Kinderkrankengeld aus dem Jahr wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert. (CB)