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Pensions-Sicherungs-Verein

Begriff

Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers.

Erläuterungen

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg. Er unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 14 Abs. 1 BetrAVG). Seine Aufgabe ist es, im Falle der Unternehmensinsolvenz Leistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung zu sichern. Sie tritt bei Versorgungssystemen ein, deren finanzielle Lebensfähigkeit vollständig oder ganz entscheidend von der Solvenz des Arbeitgebers abhängt. Dazu gehören Direktzusagen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen sowie in bestimmten Fällen Direktversicherungen (§ 1b BetrAVG).

Um die Insolvenzsicherung zu finanzieren, besteht für Arbeitgeber, die die genannten Formen betrieblicher Altersversorgung durchführen, eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht. Die Beitragshöhe wird jährlich neu festgelegt und deckt das im selben Jahr entstandene Schadensvolumen.

 

Rechtsquellen

§ 14 Abs. 1 BetrAVG

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