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Der Personalaufwand je Mitarbeiter ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die angibt, wie viel Kosten ein Unternehmen durchschnittlich pro Mitarbeiter für Personalaufwendungen hat. Diese Kennzahl wird berechnet, indem die Gesamtkosten für das Personal, einschließlich Gehälter, Löhne, Sozialabgaben, Boni und andere Personalkosten, durch die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen geteilt werden. Sie dient als Maß für die Effizienz der Personalressourcen und kann Unternehmen helfen, die Kostenstruktur im Zusammenhang mit der Mitarbeiteranzahl zu analysieren und zu optimieren.
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Der Personalaufwand jeMitarbeiter gibt an, wie viel Euro pro Jahr ein Mitarbeiter im Durchschnitt an Personalaufwand verursacht.
Formel:
Personalaufwand je Mitarbeiter (€) | = | Personalaufwand
Anzahl der Mitarbeiter |
Die Personalaufwendungen laut Gewinn- und Verlustrechnung enthalten die Löhne und Gehälter, die Sozialabgaben des Unternehmens, sowie freiwillige soziale Leistungen. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter findet sich im Anhang zum Jahresabschluss.
Diese Kennzahl bekommt besondere Aussagekraft in Verbindung mit der Kenngröße „Wertschöpfung je Mitarbeiter“. Der Personalaufwand je Mitarbeiter zeigt im Abgleich, wie viel von der insgesamt erwirtschafteten Wertschöpfung bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verbleibt.
Für die Berechnung der Kennziffer muss die die Anzahl der Mitarbeiter bekannt sein. Dem Anhang zum Jahresabschluss ist nur die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter zu entnehmen. Dieser Wert berücksichtigt aber nicht den Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Vergleiche zwischen Unternehmen können so ihre Aussagekraft verlieren. Teilzeit-Kräfte sollten folglich immer auf Vollzeit-Kräfte umgerechnet werden.
Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.
Der Personalaufwand je Mitarbeiter ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.
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