Führt der Fachkräftemangel automatisch zu einem Rückgang von Leiharbeit? Fakt ist: Die Zahl der Leiharbeitnehmer sinkt. Die Kurve der Leiharbeitszahlen zeigt, dass Ende 2022 das Vor-Corona-Niveau bei der Leiharbeit nicht mehr erreicht wurde. Vom Höchststand in den 90er Jahren sind wir weit entfernt.
Branchen mit steigernder Leiharbeit
Allerdings kann sich das auch jederzeit wieder ändern. Schon jetzt gibt es Bereiche, in denen die Leiharbeit stetig zunimmt - zum Beispiel in der Pflege. Dort ist die Zahl der Leiharbeitnehmer in den letzten zehn Jahren um fast ein Drittel gestiegen. Grund ist der Pflegekräftemangel, der die Arbeitsbedingungen in den Kliniken immer weiter verschlechtert hat. Immer mehr Pflegekräfte sehen einen Ausweg in der Leiharbeit, wo sie mittlerweile deutlich besser verdienen als vorher und sich oft die Dienste aussuchen können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sagt: "Wir registrieren, wie Belegschaften durch Leiharbeit mehr und mehr gespalten werden".
Fakt ist: Wo Leiharbeit im Spiel ist, werden Belegschaften gespalten und können unter Druck geraten.
Bedeutung für Betriebsräte
Fakt ist: Wo Leiharbeit im Spiel ist, werden Belegschaften gespalten und können unter Druck geraten. Vor allem bei arbeitgeberseitigem Missbrauch des Fremdpersonaleinsatzes, z.B. beim Einsatz von Werkverträgen, kann der Verlust von Arbeitsplätzen drohen. Deshalb sind Sie als Betriebsrat bei Fremdpersonaleinsatz besonders gefragt!
Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ist eine zustimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG, sobald diese zusammen mit der Stammbelegschaft weisungsgebunden
dem Betriebszweck zuarbeiten. Darauf weist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) in § 14 Abs. 3 AÜG ausdrücklich hin.
Der Arbeitgeber braucht also Ihre Zustimmung! Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers in § 80 Abs. 2 BetrVG stellt nun ausdrücklich klar, dass sie auch für Fremdpersonal gilt. Dem Betriebsrat steht ein Einsichtsrecht in Erlaubnisurkunden, Überlassungs- und Werkverträge zu.