Personalaufwandsquote
Kurz erklärt
Die Personalaufwandsquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis der Personalkosten eines Unternehmens zu dessen Gesamterträgen oder Umsätzen darstellt. Sie dient dazu, den Anteil der Personalkosten am Gesamtaufwand des Unternehmens zu messen und gibt Einblick in die Effizienz der Personalressourcennutzung. Eine hohe Personalaufwandsquote kann auf eine intensive Arbeitskraftnutzung hinweisen, während eine niedrige Quote eventuell auf Automatisierung oder Outsourcing hinweisen könnte.
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Begriff
Der Personalaufwands-Quote gibt an, wie viel Prozent der Umsatzerlöse für Personalauf-wendungen aufgebracht werden müssen.
Formel:
Personalaufwand x 100
Personalaufwands-Quote (%) =
Umsatzerlöse
Erläuterung
Eine Personalaufwands-Quote von 30% bedeutet, das von 100 € Umsatzerlösen 30 € für Personalaufwendungen bei der Gewinnermittlung des Unternehmens abgezogen werden müssen. Dabei setzen sich die Personalaufwendungen nur aus Löhnen und Gehältern, sowie dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und eventuellen, freiwilligen sozialen Leistungen zusammen. Je höher die Personalaufwands-Quote, desto bestimmender sind die Personalaufwendungen für die gesamte Gewinn- oder Verlustsituation eines Unternehmens.
Tipp für den Wirtschaftsausschuss
Sobald von Kostensenkungsprogrammen die Rede ist, stehen auch die Personalaufwendungen im Fokus. Je höher die Personalaufwands-Quote, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Programme hier ansetzen. Verlagerungen in Niedriglohn-Länder bzw. Outsourcing sind meist die Folge.
Merke: Sollte die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkosten-Verfahren gegliedert sein, ist der Personalaufwand eine Pflichtangabe im Anhang.
Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.
Rechtsquelle
Die Personalaufwandsquote (Synonym Personalkostenanteil) ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.
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