Lexikon
Personalaufwandsquote

Personalaufwandsquote

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  23.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Personalaufwandsquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis der Personalkosten eines Unternehmens zu dessen Gesamterträgen oder Umsätzen darstellt. Sie dient dazu, den Anteil der Personalkosten am Gesamtaufwand des Unternehmens zu messen und gibt Einblick in die Effizienz der Personalressourcennutzung. Eine hohe Personalaufwandsquote kann auf eine intensive Arbeitskraftnutzung hinweisen, während eine niedrige Quote eventuell auf Automatisierung oder Outsourcing hinweisen könnte.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Der Personalaufwands-Quote gibt an, wie viel Prozent der Umsatzerlöse für Personalauf-wendungen aufgebracht werden müssen.

Formel:

 Personalaufwand x 100

Personalaufwands-Quote (%) =


         Umsatzerlöse

Erläuterung

Eine Personalaufwands-Quote von 30% bedeutet, das von 100 € Umsatzerlösen 30 € für Personalaufwendungen bei der Gewinnermittlung des Unternehmens abgezogen werden müssen. Dabei setzen sich die Personalaufwendungen nur aus Löhnen und Gehältern, sowie dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und eventuellen, freiwilligen sozialen Leistungen zusammen. Je höher die Personalaufwands-Quote, desto bestimmender sind die Personalaufwendungen für die gesamte Gewinn- oder Verlustsituation eines Unternehmens.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Sobald von Kostensenkungsprogrammen die Rede ist, stehen auch die Personalaufwendungen im Fokus. Je höher die Personalaufwands-Quote, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Programme hier ansetzen. Verlagerungen in Niedriglohn-Länder bzw. Outsourcing sind meist die Folge.

Merke: Sollte die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkosten-Verfahren gegliedert sein, ist der Personalaufwand eine Pflichtangabe im Anhang.

Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Rechtsquelle

Die Personalaufwandsquote (Synonym Personalkostenanteil) ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Personalaufwandsquote
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
Klassische und agile Managementmethoden
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Geheimniskrämerei rund um wirtschaftliche Angelegenheiten

„Darüber kann ich Sie als Wirtschaftsausschuss nicht informieren, das ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ oder „Das muss aber unter uns bleiben, das dürfen Sie dem Betriebsrat nicht weitersagen“: Haben Sie diese Sätze vom Unternehmer im Rahmen einer Wirtschaftsausschuss-Sitzung auch ...
Mehr erfahren

Stärke zeigen im Job und als Betriebsrat

„Menschen, die den Wert ihrer Stärken kennen, sind stärker – und resilienter“, sagt Christian Thiele. Der Experte für Positive Leadership und stärkenorientiertes Führen zeigt auf, worauf Teamkollegen und Führungskräfte einen Blick haben sollten – und warum es hilft, selbst proaktiv Lösunge ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.