Lexikon
Quorum

Quorum

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Quorum bezieht sich auf die Mindestanzahl von Mitgliedern oder Stimmen, die erforderlich ist, um eine rechtmäßige Beschlussfähigkeit in einer Versammlung, einer Abstimmung oder einem Gremium sicherzustellen. Es legt fest, wie viele Teilnehmer anwesend sein müssen, damit Entscheidungen rechtskräftig getroffen werden können. Wenn das Quorum nicht erreicht wird, können in vielen Fällen keine rechtlich bindenden Beschlüsse gefasst werden.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die zur Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von stimmberechtigten Personen, die bei einer Abstimmung mindestens anwesend sein oder an ihr teilnehmen müssen.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn in einer Betriebsratssitzung mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung zu einem Tagesordnungspunkt teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Die stimmberechtigten Teilnehmer (Arbeitnehmer des Betriebs) von Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten, zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen und darüber Beschlüsse fassen (§ 45 S. 2 BetrVG). Für die Beschlussfähigkeit der Betriebs- und Abteilungsversammlungen ist ein Quorum nicht vorgeschrieben. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde und alle Arbeitnehmer des Betriebs die Möglichkeit hatten, an der Versammlung teilzunehmen, auch wenn nur wenige teilnehmen.

Rechtsquelle

§§ 33 Abs. 2, 45 S. 2 BetrVG

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Der jüngste Betriebsratsvorsitzende Deutschlands?

Wie alt ist Deutschlands jüngster Betriebsratsvorsitzender? Genau können wir das nicht beantworten. In jedem Fall dürfte David Schultheiß von DP World in Leipzig mit seinen 26 Jahren zu den jüngsten Vorsitzenden eines Betriebsratsgremiums in der Bundesrepublik zählen. Wie es dazu kam? Ob e ...
Mehr erfahren

Ein Verfahren zur Einigung: Das Einigungsstellenverfahren

Zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften können Streitigkeiten schon mal in einen Arbeitskampf ausarten. Dieses Mittel hat der Betriebsrat nicht. Im Betriebsverfassungsgesetz (§ 74 Abs. 2 BetrVG) steht es ganz deutlich: „Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch d ...
Mehr erfahren
Trotz moderner IT und Künstlicher Intelligenz haben Betriebsräte weiter einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf personelle Unterstützung im BR-Büro. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein befasste sich unter anderem mit der Frage, inwiefern moderne Technik eine Assistenz im Betriebsrat ersetzen kann und welche Aufgaben übertragen werden dürfen.