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Lexikon
Rechnungswesen

Rechnungswesen

Torsten Sorg
Stand:  5.10.2023
Lesezeit:  02:00 min

Kurz erklärt

Das Rechnungswesen ist ein zentraler Teil des betrieblichen Managements, der sich mit der systematischen Erfassung, Aufzeichnung und Auswertung finanzieller Transaktionen in einem Unternehmen befasst. Es umfasst die Erstellung von Finanzberichten wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Cashflow-Statement, um die finanzielle Gesundheit und Leistung eines Unternehmens zu dokumentieren. Das Rechnungswesen bietet eine Grundlage für die Entscheidungsfindung, die Budgetierung, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und die Kommunikation mit Investoren und anderen Stakeholdern.

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Begriff

Im Rechnungswesen eines Unternehmens werden alle Zahlen erstellt und bearbeitet. Unterteilen lässt sich das Rechnungswesen zunächst in zwei Bereiche: das externe und das interne Rechnungswesen. Die Aktivitäten des externen Rechnungswesen (auch Finanzbuchhaltung genannt) münden üblicherweise im Jahresabschluss. Das interne Rechnungswesen lässt sich nochmal unterteilen in die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) und das operative Controlling. In der KLR werden Kosten solange aufgegliedert bis sie einem Kunden über ein Produkt oder einer Dienstleistung in Rechnung gestellt werden können. Im operativen Controlling wird überwacht, ob das Unternehmen die gesteckten Ziele erreicht.

Erläuterung

Alle Bereiche des Rechnungswesens sind für den Wirtschaftsausschuss von Interesse, der Jahresabschluss als verlässliche Unterlage, die nach gesetzlichen Regelungen aufgestellt wird. Die Unterlagen des internen Rechnungswesens als zeitnahe Informationsquelle, die auch Aufschluss darüber geben, welche Kosten welchem Produkt, welcher Dienstleistung oder welchen Standort zugerechnet werden. Häufig werden unternehmerische Entscheidungen auf Basis dieser Zahlen getroffen.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Ganz wichtig für den Wirtschaftsausschuss und den Betriebsrat ist es, die Berechnungswege und den Inhalt der einzelnen Begriffe im Bereich des internen Rechnungswesen zu kennen. Ohne dieses Wissen lassen sich die ausgewiesene Werte nicht beurteilen, denn eine gesetzliche Definition gibt es in diesem Bereich nicht. Es ist sehr sinnvoll für jedes Unternehmen das interne Rechnungswesen passend für das Unternehmen zu gestalten, um auch die Kosten für diesen Bereich so gering wie möglich zu halten.

Rechtsquelle

In den §§ 238 ff HGB (Handelsgesetzbuch) ist das externe Rechnungswesen geregelt, für das interne Rechnungswesen gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Regelungen.

Seminare zum Thema:
Rechnungswesen
Wirtschaftsausschuss Teil III
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
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