Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Rechtsquellen

Rechtsquellen

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  11.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Der Begriff "Rechtsquellen" bezieht sich auf die verschiedenen Quellen, aus denen das Recht abgeleitet und gewonnen wird. Rechtsquellen umfassen unter anderem Gesetze, Verordnungen, Verträge, Gerichtsentscheidungen, Satzungen und Gewohnheitsrecht. Sie dienen als Grundlage für die Rechtsfindung und Rechtsanwendung, um Rechtsnormen und Rechtsregeln zu etablieren und zu interpretieren.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Grundlagen geltenden Rechts.

Erläuterung

Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind

  • geschriebenes Recht in Form von Gesetzen und Rechtsverordnungen,
  • Gewohnheitsrecht, bei Arbeitsverhältnisse auch betriebliche Übung genannt, und
  • vereinbartes Recht in Form von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden und Arbeitsverträgen.

Das Richterrecht, das insbesondere auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beruht, ist keine Rechtsquelle, obwohl es faktische Bindungswirkung hat.

Rangordnung

Rechtsquellen stehen in einer Rangordnung zueinander. Die ranghöhere Rechtsquelle geht der rangniedrigeren vor. Außerdem muss die im Rang niedrigere Rechtsvorschrift mit der höheren vereinbar sein. So bricht Verfassungsrecht sonstige Gesetzesvorschriften, und diese wiederum Rechtsverordnungen (Art. 20 Abs. 3 GG). Die rangniedrigere Rechtsquelle hat allerdings gegenüber der ranghöheren Vorrang, wenn die niedrigere Rechtsquelle für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält (Günstigkeitsprinzip), sofern das ranghöhere Recht nicht zweiseitig zwingend ist (§ 4 Abs. TVG). Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind nach folgender Rangreihenfolge geordnet:

  • EU- Recht
  • Grundgesetz
  • Bundesgesetze
  • Landesgesetze
  • Rechtsverordnungen
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträge, Betriebliche Übung

Rechtsquellen

Art. 20 Abs. 3 GG, § 4 Abs. 3 TVG

Seminare zum Thema:
Rechtsquellen
Der HR-Spezialist im Betriebsrat
Betriebsrat Teil III
Arbeitsrecht Teil III
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Vier-Tage-Woche: Weniger arbeiten für das gleiche Geld?

Vier Tage arbeiten, drei Tage frei: Der Gedanke an eine Reduzierung der Arbeitszeit stößt bei vielen Betriebsräten und Arbeitnehmern auf Zuspruch; von Arbeitgeberseite wird er meist kategorisch abgelehnt. Island hat das Modell einer verkürzten Arbeitswoche sogar schon getestet. Wo liegen d ...
Mehr erfahren

Aktuelle Herausforderungen und Trends in der Aufsichtsratsarbeit

Zu den aktuellen Herausforderungen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gehören umfangreiche neue Compliance-Regeln. Damit verbunden sind Sorgfaltspflichten bei Lieferketten, kartellrechtliche Risiken sowie die Geldwäsche-Prävention. Wie eine Umsetzung in der Praxis gelingt, darüber s ...
Mehr erfahren
Wie lange muss eine Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber bleiben, wenn sie für eine Fortbildungsmaßnahme nicht nur für eine gewisse Zeit von der Arbeitsleistung freigestellt wird, sondern der Arbeitgeber auch noch Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe übernimmt? Das hatte das LAG Niedersachen zu entscheiden.