Arbeit ist Arbeit und Urlaub ist Urlaub! Als Arbeitnehmer müssen Sie im Erholungsurlaub grundsätzlich nicht für den Chef erreichbar sein, nicht ans Telefon gehen und keine E-Mails lesen oder beantworten. Handy ausschalten, Stecker ziehen, PC runterfahren: Wer Urlaub hat, der sollte einfach mal richtig abschalten.
Das sagt das Bundesarbeitsgericht
Das hat auch das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 405/99) vor einigen Jahren bestätigt: Nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen“ darf ein Arbeitgeber den Urlaub eines Mitarbeiters abbrechen oder unterbrechen lassen. (CB)