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Ein Schülerbetriebspraktikum ist eine zeitlich begrenzte praktische Erfahrung, die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit in einem Unternehmen absolvieren. Es bietet ihnen die Möglichkeit, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen, berufliche Erfahrungen zu sammeln und ihre persönlichen Fähigkeiten und Interessen zu erkunden. Das Schülerbetriebspraktikum dient oft dazu, den Übergang von der Schule in das Berufsleben vorzubereiten und kann bei der Berufswahlorientierung unterstützen.
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Von Schulen organisierte Veranstaltungen in Betrieben mit dem Ziel, dass Schüler die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennenlernen, sich mit ihr auseinandersetzen und ihnen dadurch die Ausbildungs- und Berufswahl zu erleichtert wird.
Betriebspraktika für Schüler von Haupt-, Real- und Fachoberschulen werden meist vor dem Schulabschluss durchgeführt. Es kann zwischen einer Woche und vier Wochen dauern. Für Schüler von Gymnasien gibt es besondere Praktikumsformen. Das Verbot von Kinderarbeit (§ 5 Abs. 1 JArbSchG) gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern (unter 15 Jahre alt) im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG).
Da Schüler während des Betriebspraktikums nicht in den Betrieb eingegliedert werden und auch keine weisungsgebundene Tätigkeit verrichten, stellt die Aufnahme von Schülerpraktikanten keine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG dar und bedarf daher auch nicht der Zustimmung des Betriebsrats (BAG v. 8.5.1990 - 1ABR7/89). Schüler im Praktikum sind keine Arbeitnehmer des Betriebs im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG.
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG
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