Lexikon
Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragter

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  12.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die innerhalb eines Betriebs für die Förderung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien zuständig ist. Ihre Aufgabe besteht darin, sicherheitsrelevante Aspekte zu identifizieren, Gefahrenpotenziale zu analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz einzuleiten. Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der Betriebsleitung, dem Arbeitsschutzmanagement und den Mitarbeitern zusammen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu fördern.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Ein vom Unternehmer schriftlich bestellter Arbeitnehmer des Betriebs, der den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Erläuterung

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrats einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte (SiBe) unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die obige Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 legt die erforderlichen Mindestzahlen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten fest.

Sicherheitsbeauftragte sind Arbeitnehmer des Unternehmens. Sie sollen Orts-, Fach- und Sachkenntnisse besitzen. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer aufmerksam zu machen. Sie sollen die Beschäftigten auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen, haben ihnen gegenüber aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis (§ 22 Abs. 2 SGB VII). Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden  (§ 22 Abs. 3 SGB VII). Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (§ 11 S. 2 ASiG).

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Unternehmer hat rechtzeitig vor der Bestellung, Abberufung, Festlegung der Anzahl und Zuteilung der Sicherheitsbeauftragten auf ihre Zuständigkeitsbereiche den Betriebsrat anzuhören und die vorgesehenen Entscheidungen mit ihm zu beraten, soweit dies in der Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 nicht abschließend geregelt ist (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB VII).

Rechtsquelle

§ 22 SGB VII

Seminare zum Thema:
Sicherheitsbeauftragter
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil III
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Eine Partnerschaft für die Arbeitssicherheit

Wird ein neuer Kollege für die Abteilung gesucht, hat man als Arbeitnehmer selten Einfluss auf die Auswahl. Im Arbeitsschutz können Sie als Betriebsrat Einfluss nehmen: Und zwar bei der Auswahl der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsbeauftragten. ...
Mehr erfahren

Jucken, Husten, Atemnot: Allergien im Job

Viele Menschen leiden an allergischen Beschwerden. Ein Teil davon ist berufsbedingt – ausgelöst durch Stoffe, mit denen Betroffene im Job arbeiten. So sind beispielsweise Kontaktekzeme auf dem Vormarsch – auch befeuert durch Hygiene- und Schutzmaßnahmen während der CoV-Pandemie. Im Büro is ...
Mehr erfahren
Wo beginnt und wo endet der versicherte Weg zur Arbeit im Home-Office innerhalb des eigenen Hauses? Und ist das Mitführen eines Handys auf diesem Weg eine „unternehmensdienliche Handlungstendenz“, die den Versicherungsschutz begründet? Mit solchen Spitzfindigkeiten befasste sich jüngst das Sozialgericht in Hamburg.