Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz, was ist Arbeitssicherheit?
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit bilden gemeinsam – neben dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) – eine gesetzlich vorgeschriebene Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Jeder Arbeitgeber, egal ob er einen, 30, 500, 20.000 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet, seine Beschäftigten wirksam und nachhaltig vor Gesundheitsschäden, Unfällen und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Das gilt sowohl für vermeintlich „ungefährliche“ Schreibtischarbeitsplätze in Büros als auch für Arbeitsplätze mit einem offensichtlich hohen Unfallrisiko, wie z. B. Baustellen. Ein Ziel des Arbeitsschutzes ist daher, sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Das umfasst nicht nur die Bereitstellung von sicheren Maschinen, sondern z. B. auch von ergonomisch gesunden Arbeitsplätzen.
Wichtig!
Die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gelten auch für Home-Office-Arbeitsplätze!
Lange Zeit ging es beim Arbeitsschutz nur darum, Arbeitsunfälle und körperliche, also physische, Gefahren zu verhindern und zu vermeiden, wie sie z. B. durch das Heben und Tragen schwerer Lasten oder den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen drohen. In den letzten Jahren ist jedoch der Umgang mit den „unsichtbaren“ psychischen Belastungen wie z. B. Stress, Zeitdruck oder Konflikten am Arbeitsplatz, vermehrt in den Fokus des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerückt. Prävention ist eines der Schlagworte: Gefahren, Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen am Arbeitsplatz sollen noch vor ihrer Entstehung erkannt und verhindert werden.
Die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die grundlegenden Gesetze, die den Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bilden, sind:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
das die nationale Umsetzung einer europäischen Rahmenrichtlinie darstellt und allgemein gültige und unbestimmte Regelungen zum Arbeitsschutz und seiner Umsetzung in den Betrieben formuliert.Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
das den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese beraten und unterstützen den Arbeitgeber UND den Betriebsrat in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Unfallverhütung.
Die vagen Regeln und Ziele des Arbeitsschutzgesetzes bieten viel Spielraum für die Ausgestaltung in der betrieblichen Praxis. Sie werden durch zahlreiche staatlich erlassene Verordnungen (z. B. die Arbeitsstättenverordnung) und (branchenbezogene) Vorschriften der Unfallversicherungsträger (DGUV, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) konkretisiert, an vielen Stellen jedoch nicht endgültig geklärt.
So gibt es neben den rechtlich bindenden Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften noch zahlreiche technische Regeln, Grundsätze und Normen, die unverbindlich sind. Von ihnen kann in der betrieblichen Praxis abgewichen werden, wenn andere Wege zu demselben Maß an Sicherheit und Gesundheit an den jeweiligen Arbeitsplätzen führen. Befolgt der Arbeitgeber jedoch die unverbindlichen Regeln, kann er davon ausgehen, rechtssicher zu handeln.
Tipp für die Praxis
Immer dort, wo es einen Spielraum in der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes gibt, sind Sie als Betriebsrat gefragt. Hier bestimmen Sie mit. Und das ist noch lange nicht alles, was Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu melden haben.
Als Betriebsrat in drei Schritten aktiv werden für besseren Gesundheitsschutz
Was ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und was sind seine Aufgaben?