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Synergieeffekt

Begriff

Positive Wirkung, insbesondere Kosteneinsparungen, die sich aus dem Zusammenschluss oder der Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Organisationen (Unternehmen) ergibt.

Erläuterungen

Der Synergieeffekt besagt, dass die Gesamtwirkung der Summe der eingesetzten kombinierten Mittel größer ist als die Summe der Teilwirkungen, falls diese einzeln eingesetzt werden. Synergieeffekte sind Wettbewerbsvorteile, die zumeist durch Kostenersparnisse erlangt werden. Synergieeffekte dienen häufig als Begründung für Unternehmenszusammenschlüsse. Die Praxis zeigte jedoch in der großen Mehrheit der Fälle, dass die erwünschten Synergieeffekte wesentlich kleiner ausfielen als erwünscht. Meist werden Synergieeffekte nur durch Entlassung von Arbeitnehmern erreicht.

Ein positiver Synergieeffekt kann entstehen u. a.

  • in der Produktion durch Fixkosteneinsparungen,
  • im Absatz durch gemeinsame Nutzung von Vertriebswegen und Kundendiensteinrichtungen;,
  • in Forschung und Entwicklung durch gemeinsame Einrichtungen.

Ein negativer Synergieeffekt kann entstehen

  • in der Produktion durch unzureichende Auslastung von Anlagen;
  • im Absatz durch Image- und Profileinbußen der übernommenen Unternehmung,
  • in Forschung und Entwicklung durch zu große und unübersichtliche Einrichtungen (Wirtschaftslexikon 24.net).
Rechtsquellen

Keine Rechtquellen

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