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Tantiemen

Tantiemen

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Redaktion
Stand:  21.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Tantiemen sind erfolgsabhängige Vergütungen, die in Form von prozentualen Anteilen an den erzielten Umsätzen, Gewinnen oder anderen finanziellen Kennzahlen an bestimmte Mitarbeiter oder Urheber von geistigem Eigentum ausgezahlt werden. Diese Vergütungen dienen als Anreiz für die Leistungsförderung und werden oft in kreativen Branchen oder in Führungspositionen verwendet, um den Erfolg direkt mit der Vergütung zu verknüpfen. Tantiemen sind eine Form der variablen Vergütung und werden auf Grundlage vorher festgelegter Vereinbarungen oder Verträge ausgezahlt.

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Begriff

1. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften übliche Zusatzvergütung, die vorwiegend an Auf-sichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte gezahlt wird.
2. Auflagenabhängige Einkünfte von Buchautoren und Musikkomponisten.

Erläuterung

Die Höhe von Tantiemen für Mitglieder des Aufsichtsrats und der Unternehmensleitung richtet sich prozentual nach dem Gewinn, Überschuss oder Umsatz des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils. Sie wird in der Regel als Erfolgsvergütung gewährt und soll einen positiven Leistungsanreiz darstellen. Handelt es sich um angestellte Mitarbeiter, so gehören Tantiemenvergütungen zum normalen Arbeitsentgelt und sind steuerpflichtig. Anders als bei Provisionen hängt die Höhe der Tantieme nicht unmittelbar von einzelnen Geschäften des Begünstigten ab, sondern seine Gesamtleistung ist entscheidend.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Betriebsrat hat bei der Festlegung von Verteilungsgrundsätzen zur Gewährung von Tantiemen mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), soweit davon Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind.

Rechtsquelle

Gesetzlich nicht geregelt.

Seminare zum Thema:
Tantiemen
Compliance
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach dem DrittelbG
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil III
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