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Tantiemen

Begriff

1.Insbesondere bei Kapitalgesellschaften übliche Zusatzvergütung, die vorwiegend an Auf-sichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte gezahlt wird. 2. Auflagenabhängige Einkünfte von Buchautoren und Musikkomponisten.

Erläuterungen

Die Höhe von Tantiemen für Mitglieder des Aufsichtsrats und der Unternehmensleitung richtet sich prozentual nach dem Gewinn, Überschuss oder Umsatz des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils. Sie wird in der Regel als Erfolgsvergütung gewährt und soll einen positiven Leistungsanreiz darstellen. Handelt es sich um angestellte Mitarbeiter, so gehören Tantiemenvergütungen zum normalen Arbeitsentgelt und sind steuerpflichtig. Anders als bei Provisionen hängt die Höhe der Tantieme nicht unmittelbar von einzelnen Geschäften des Begünstigten ab, sondern seine Gesamtleistung ist entscheidend.

Beschreibung

Der Betriebsrat hat bei der Festlegung von Verteilungsgrundsätzen zur Gewährung von Tantiemen mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), soweit davon Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind.

Rechtsquellen

Gesetzlich nicht geregelt.

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Redaktion

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