Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Tantiemen sind erfolgsabhängige Vergütungen, die in Form von prozentualen Anteilen an den erzielten Umsätzen, Gewinnen oder anderen finanziellen Kennzahlen an bestimmte Mitarbeiter oder Urheber von geistigem Eigentum ausgezahlt werden. Diese Vergütungen dienen als Anreiz für die Leistungsförderung und werden oft in kreativen Branchen oder in Führungspositionen verwendet, um den Erfolg direkt mit der Vergütung zu verknüpfen. Tantiemen sind eine Form der variablen Vergütung und werden auf Grundlage vorher festgelegter Vereinbarungen oder Verträge ausgezahlt.
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
1. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften übliche Zusatzvergütung, die vorwiegend an Auf-sichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte gezahlt wird.
2. Auflagenabhängige Einkünfte von Buchautoren und Musikkomponisten.
Die Höhe von Tantiemen für Mitglieder des Aufsichtsrats und der Unternehmensleitung richtet sich prozentual nach dem Gewinn, Überschuss oder Umsatz des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils. Sie wird in der Regel als Erfolgsvergütung gewährt und soll einen positiven Leistungsanreiz darstellen. Handelt es sich um angestellte Mitarbeiter, so gehören Tantiemenvergütungen zum normalen Arbeitsentgelt und sind steuerpflichtig. Anders als bei Provisionen hängt die Höhe der Tantieme nicht unmittelbar von einzelnen Geschäften des Begünstigten ab, sondern seine Gesamtleistung ist entscheidend.
Der Betriebsrat hat bei der Festlegung von Verteilungsgrundsätzen zur Gewährung von Tantiemen mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), soweit davon Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind.
Gesetzlich nicht geregelt.
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter