Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Das Umlageverbot gemäß § 41 BetrVG besagt, dass die Erhebung und Zahlung von Beiträgen der Arbeitnehmer für die Zwecke des Betriebsrats nicht gestattet ist. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer nicht zur finanziellen Unterstützung des Betriebsrats herangezogen werden können. Die Regelung soll die Unabhängigkeit und Neutralität des Betriebsrats gewährleisten und sicherstellen, dass er ausschließlich im Interesse der Arbeitnehmer handelt, ohne dass finanzielle Abhängigkeiten entstehen.
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
Das Untersagen, Beiträge von den Arbeitnehmern für Zwecke des Betriebsrats entgegenzunehmen oder Sammlungen für seine Tätigkeit durchzuführen.
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig (§ 41 BetrVG). Das Umlageverbot dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch dem Schutz der Unabhängigkeit des Betriebsrats (BAG v. 14.8.2002 - 7 ABR 29/01. Das Verbot gilt auch für Zuwendungen Dritter (z. B. Gewerkschaften oder politische Parteien). Ebenfalls sind Beiträge des Arbeitgebers, die über die Kostentragungspflicht hinausgehen, aus diesem Grund unzulässig. Dem Betriebsrat nicht gestattet, Kassen zu verwalten, in die Einnahmen z. B. aus Überschüssen von Getränkeautomaten fließen, und aus denen Zuwendungen an Arbeitnehmer aus besonderen Anlässen fließen. Nicht zu beanstanden sind Sammlungen von Betriebsratsmitgliedern zu betrieblichen Zwecken (z. B. für Kranzspenden bei Todesfällen, Jubiläums-/Geburtstagsgeschenke für Mitarbeiter), auch wenn dies nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört.
§ 41 BetrVG
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter