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Lexikon
Unternehmensregister

Unternehmensregister

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Redaktion
Stand:  22.8.2023
Lesezeit:  01:15 min

Kurz erklärt

Das Unternehmensregister ist eine umfassende Datenbank, die sämtliche Informationen über Unternehmen in Deutschland vereint, die im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Es basiert auf dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) und stellt seine Informationen online zur Verfügung. 

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Begriff

Internetplattform zur Recherche von firmenrelevanten Daten, die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Erläuterung

Neben dem elektronischen Handelsregister besteht ein (ebenfalls elektronisch geführtes) Unternehmensregister. Es ist die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Hier werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt. Über die Internetseite des Registers (www.unternehmensregister.de) werden die Eintragungen und Dokumente der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, aber auch weitere veröffentlichungspflichtige Unternehmensdaten (z. B. gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen, Veröffentlichungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz) online zugänglich gemacht. Im Einzelnen sind die zugänglichen Unternehmensveröffentlichungen in § 8b Abs. 2 HGB aufgeführt sind. Die Führung des Unternehmensregisters ist in der Unternehmensregisterverordnung (URV) geregelt.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Das Unternehmensregister kann auch vom Betriebsrat und vom Wirtschaftsausschuss als zuverlässige und aussagekräftige Quelle für Fragen in wirtschaftlichen Angelegenheiten genutzt werden. Zwar sind die im Unternehmensregister enthaltenen Daten ein Teil der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens, über die der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend zu unterrichten hat (§ 106 Abs. 2 u. 3 BetrVG). Bei Zweifeln hat der Wirtschaftsausschuss mit Hilfe dieser Informationsquelle aber die Möglichkeit, die erhaltenen Informationen zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Betriebsrat kann über die Internetplattform „www.unternehmensregister.de“ direkt und unverzüglich die Unternehmensdaten abrufen, deren Kenntnis für seine Arbeit erforderlich ist.

Rechtsquellen

§ 8b HGB, §§ 12 bis 14 Unternehmensregisterverordnung (URV)

Seminare zum Thema:
Unternehmensregister
Schlagfertigkeit und Argumentationstechniken für den Wirtschaftsausschuss
Banken und Versicherungen
Controlling und Unternehmensplanung
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