Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Zwischengewinneliminierung

Zwischengewinneliminierung

Silvia Kühlem
Stand:  12.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Die Zwischengewinneliminierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem die Gewinne oder Verluste einer Tochtergesellschaft in den konsolidierten Abschlüssen einer Muttergesellschaft eliminiert werden. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die finanziellen Ergebnisse des Konzerns nicht durch interne Geschäfte und Transaktionen verzerrt werden. Die Zwischengewinneliminierung zielt darauf ab, ein konsistentes und transparentes Bild der finanziellen Leistung des Gesamtkonzerns zu vermitteln.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Zwischengewinneliminierung ist ein Begriff aus der Konzernrechnungslegung. Er kann Waren betreffen, die innerhalb des Konzerns von einem Unternehmen in ein anderes geliefert wurden, und zum Stichtag des Konzernabschlusses den Konzern (noch) nicht verlassen haben.

Erläuterung

Die in einem Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften können untereinander in verschiedenen Geschäftsbeziehungen stehen. Handelt es sich dabei um eine konzerninterne Lieferung von Waren und sind diese zum Stichtag des Konzernabschlusses (noch) innerhalb des Konzerns vorhanden, können Zwischengewinne entstehen, wenn für die gelieferten Waren ein Gewinnaufschlag berechnet wurde. Der Ausweis eines solchen Zwischengewinnes im Konzernabschluss verstößt gegen das Realisationsprinzip. Dieses besagt, dass Gewinne (oder Verluste) erst dann im Konzernabschluss auszuweisen sind, wenn sie durch einen Außenumsatz – also mit einem Unternehmen das nicht in den Konzernabschluss einbezogen ist – realisiert wurden. Folglich müssen Gewinne, die durch Lieferung von Waren zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen  entstehen, eliminiert werden (Zwischengewinneliminierung). Die Ermittlung eines Zwischengewinnes kann sehr aufwendig sein, weil die Herstellkosten bzw. Anschaffungskosten berechnet werden müssen. Ist die Ware von dem Unternehmen, dass im Konzernabschluss einbezogen ist, selbst hergestellt, muss es dazu eine Kalkulation durchführen.

Sollten Zwischengewinne für die Konzernbilanz von untergeordneter Bedeutung sein, kann auf die Zwischengewinneliminierung verzichtet werden (§ 304 Abs. 2 HGB). Dies ist auch nach IFRS möglich.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Verträge für die Geschäftsbeziehungen der einzelnen Unternehmen innerhalb eines Konzerns informieren über die Art der Geschäftsbeziehung sowie über die jeweiligen Konditionen. Die Strategie des Konzerns wird dadurch besser erkennbar, aber auch die Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen.

Rechtsquellen

Die Behandlung von Zwischenergebnissen (Zwischengewinnen) wird in § 304 HGB dargestellt. Für Konzernabschlüsse nach IFRS ist IFRS 10 heranzuziehen.

Seminare zum Thema:
Zwischengewinneliminierung
Gut organisiert im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil I
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz: Neue Aufgaben für den Betriebsrat

Wieder ein neues Gesetz! Und wieder kommt Arbeit auf viele Betriebsräte zu: Es geht darum, die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bzw. entsprechender Compliance-Vorschriften zu überwachen. Was genau ist geplant? Und welche Rolle spielt dabei der Wirtschaftsaussc ...
Mehr erfahren

Rechtzeitiges Wissen kann Jobs retten

Stellen Sie sich vor, Sie lesen als Betriebsrat in der Zeitung zum ersten Mal davon, dass Ihr Unternehmen an einen ausländischen Mitbewerber verkauft werden soll. Mit einem Wirtschaftsausschuss wäre das nicht passiert.
Mehr erfahren
Führen ein Tendenzunternehmen sowie ein tendenzfreies Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb und verfügt nur das Tendenzunternehmen über mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer, kann kein Wirtschaftsausschuss errichtet werden.