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Die Europäische Union hat sich eine inklusive Gesellschaft zum Ziel gesetzt, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sowie von älteren Menschen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen.
Mit dem Gesetz werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die dazugehörige Verordnung vom 15.Juni 2022 legt die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Um Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien mit praktischen Beispielen zur Erläuterung erstellt.
Zum Nachlesen auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit:
Die Leitlinien für Kleinstunternehmen finden Sie hier: BMAS - Leitlinien für Barrierefreiheit
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