Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die Europäische Union hat sich eine inklusive Gesellschaft zum Ziel gesetzt, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sowie von älteren Menschen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen. 

Mit dem Gesetz werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die dazugehörige Verordnung vom 15.Juni 2022 legt die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Um Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien mit praktischen Beispielen zur Erläuterung erstellt.   

Zum Nachlesen auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit:

Seminare zum Thema:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Schwerbehindertenvertretung Teil I
Schritt für Schritt zur praxisgerechten Inklusionsvereinbarung
Schwerbehindertenvertretung Teil II
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

„Der Gesetzgeber lässt Schwerbehindertenvertreter komplett im Regen stehen“

„Wir fühlen uns vom Gesetzgeber nicht ernst genommen“, sagt Volkmar Frenger, der sich bereits seit über drei Jahrzehnten in der SBV des Erftverbands in Bergheim (Nordrhein-Westfalen) engagiert. Anders als die Politik nimmt Volkmar Frenger kein (Feigen-)Blatt vor den Mund. Und erzählt offen ...
Mehr erfahren

Die Zusammenarbeit der SBV mit inner- und außerbetrieblichen Partnern

Selbst wenn die Schwerbehindertenvertretung als Ein-Personen-Gremium agiert, kann sie auf eine Vielzahl von "Verbündeten" zurückgreifen und sollte internes sowie externes Know-how für ihre Arbeit nutzen. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern ermöglicht es oft, die Interessen wirksa ...
Mehr erfahren
Wenn schwerbehinderte Arbeitnehmer aufgrund ihres Handicaps nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können, sind alternative Beschäftigungsmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers zu prüfen - auch vertragsfremde.