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Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen

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Stand:  13.2.2025
Lesezeit:  00:30 min

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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen behinderte Auszubildende und schaffen einen Ausgleich bei möglicherweise ungünstigen schulischen oder sozialen Voraussetzungen.  

Die Hilfsleistungen sind vielfältig. Möglich sind z.B. 

  • Stützunterricht (Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildende Fächer), 
  • Vermittlung von Lerntechniken, 
  • Abbau von Sprachdefiziten, 
  • Prüfungsvorbereitung und sonderpädagogische Betreuung (Persönlichkeitsentwicklung/ Sozialverhalten). 

Diese Maßnahmen werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von Bildungseinrichtungen (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante berufliche Reha-Einrichtung usw.) vor Ort durchgeführt. 

Seminare zum Thema:
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Die optimale Strategie für Ihre SBV-Arbeit
Redetraining für die SBV
Rente und Schwerbehinderung Teil I
Aktuelle Videos zum Thema
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Gleich um zwei Dauerbrenner geht es in dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Zum einen: Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen Anspruch darauf, dass ihr für die SBV-Arbeit ein eigener Raum zur Verfügung gestellt wird. Auch der Umstand, dass dies in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, führt zu keiner anderen Bewertung.  Außerdem entschied das Gericht zur Doppelfunktion „Personalrat und Vertrauensperson“. Dies löst keinen Vertretungsfall der SBV bei der Teilnahme an Personalratssitzungen aus. Eine Interessenskollision ist nicht erkennbar.