Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  13.2.2025
Lesezeit:  00:30 min

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen behinderte Auszubildende und schaffen einen Ausgleich bei möglicherweise ungünstigen schulischen oder sozialen Voraussetzungen.  

Die Hilfsleistungen sind vielfältig. Möglich sind z.B. 

  • Stützunterricht (Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildende Fächer), 
  • Vermittlung von Lerntechniken, 
  • Abbau von Sprachdefiziten, 
  • Prüfungsvorbereitung und sonderpädagogische Betreuung (Persönlichkeitsentwicklung/ Sozialverhalten). 

Diese Maßnahmen werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von Bildungseinrichtungen (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante berufliche Reha-Einrichtung usw.) vor Ort durchgeführt. 

Seminare zum Thema:
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
Feststellung einer (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Psychische Belastung durch fehlende Akzeptanz im Unternehmen – was tun?

Kennen Sie das? Ob seitens des Betriebsrats, der Geschäftsleitung oder der Kollegen: Ihre Arbeit als SBV wird nicht wertgeschätzt – oder sogar mit Skepsis und Ablehnung begegnet. Diese fehlende Akzeptanz stellt eine ernstzunehmende Herausforderung dar, denn sie kann zu psychischen Belastun ...
Mehr erfahren

Schulungsanspruch der SBV

Die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung erfordert eine Menge fachliches Wissen, um behinderte Kolleginnen und Kollegen gut zu beraten und mit Arbeitgeber und Betriebsrat auf Augenhöhe zu sprechen. Deshalb hat die SBV einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Leider wird dieser immer noch ...
Mehr erfahren
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer forderte von seinem Arbeitgeber das Recht, dauerhaft im Home-Office zu arbeiten. Sein Argument: Während der Corona-Pandemie habe er bereits zwei Jahre erfolgreich von zu Hause aus gearbeitet. Zudem stelle die Beklagte im Betrieb keinen leidensgerecht eingerichteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Klägers.