Lexikon
Berufskrankheiten Verordnung

Berufskrankheiten Verordnung

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die Berufskrankheiten-Verordnung, kurz BKV, enthält eine Liste sämtlicher anerkannter Berufskrankheiten. Besteht für Versicherte die Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen Mitteln entgegenzuwirken. Ist die Gefahr nicht zu beseitigen, haben sie darauf hinzuwirken, dass die Versicherten die gefährdende Tätigkeit unterlassen. Dabei ist den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Möglicherweise besteht auch ein Zahlungsanspruch des Versicherten gegen den Unfallversicherungsträger wegen Verdienstminderung, wenn die gefährdende Tätigkeit aufgrund der fortbestehenden Gefahrenlage nicht mehr ausgeübt werden kann (§ 3 BKV). 
 
Die BKV enthält eine Liste sämtlicher anerkannter Berufskrankheiten und wird regelmäßig an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und überarbeitet.

Seminare zum Thema:
Berufskrankheiten Verordnung
Resilienz in der Praxis
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil II
Die Überlastungsanzeige: Einsatz des Betriebsrats
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Mit Job-Crafting zu mehr Zufriedenheit im Job: So geht’s!

Digitalisierung führt oft zu Standardisierung, das macht die Mitarbeiter aber nicht unbedingt glücklicher oder effizienter. In Zeiten des Fachkräftemangels breiten sich daher neue Konzepte wie „Job-Crafting“ in den Unternehmen aus. Ziel ist es, die Handlungsspielräume der Mitarbeiter so zu ...
Mehr erfahren

Service-Mitarbeiter und Callcenter-Agenten unter Druck

„Auf die Dauer wirst Du Dir was anderes suchen müssen!“ Das hören viele Callcenter-Agenten und Service-Mitarbeiter von ihrer Familie oder Freunden. Die tägliche Belastung ist hoch. Doch bevor sich psychosomatische Erkrankungen oder gar Burn-out zeigen, können Sie als Betriebsrat Ihre Kolle ...
Mehr erfahren
Innerhalb eines Betriebsratsgremiums kam es zu einem kuriosen Streit: Der Betriebsratsvorsitzende möchte erreichen, dass einem anderen Mitglied des Betriebsrats untersagt wird zu behaupten, er habe sie mit dem Elch-Virus infiziert. Elch-Virus, gibt’s das überhaupt? Und was sagt das Gericht dazu?