Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Berufsunfall auf dem Weg zur Arbeit? Nicht wenn der Bruder das Motorrad leer fährt…

Kommt es auf einem Umweg zur Tankstelle zu einem Unfall, besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung. 

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2024, L 10 U 3706/ 21

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  17.4.2025
Lesezeit:  01:30 min
Teilen: 

Das ist passiert

Eine Auszubildende wollte sich gerade mit ihrem Motorrad auf den Weg zum 18 km entfernten Arbeitsort machen. Beim Losfahren bemerkte sie, dass der Tank fast leer war – ihr Bruder hatte das Fahrzeug offenbar ohne ihr Wissen am Vorabend genutzt. 
Die nächste Tankstelle lag aber nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit, sondern in entgegengesetzter Richtung. Kurz vor Erreichen dieser Tankstelle musste sie einem PKW ausweichen, stürzte und verletzte sich. Daraufhin war sie mehrere Wochen arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Dagegen klagte die Auszubildende.

Das entschied das Gericht

Das Landessozialgericht wies die Klage ab. Der Unfall habe sich nicht auf dem direkten Weg zur Ausbildungsstätte ereignet, sondern auf einem Umweg zur Tankstelle – und das Tanken sei eine private Tätigkeit, die grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe.
Besondere Ausnahmeumstände, die eine Einbeziehung rechtfertigen könnten, lagen laut Gericht nicht vor. Auch der Hinweis der Klägerin, ihr Bruder habe das Motorrad am Vorabend leer gefahren, ändere daran nichts. Es liege in ihrer Verantwortung, die Fahrzeugnutzung im privaten Umfeld zu kontrollieren.
Eine andere Entscheidung wäre aus Sicht des Gerichts nicht gerecht: Wer sein Fahrzeug rechtzeitig prüft, würde dann schlechter gestellt als jemand, der es versäumt – und nur bei Letzterem wäre der Versicherungsschutz gegeben. Ein Vergleich mit Fällen von Benzindiebstahl sei ebenfalls nicht zulässig, da dort eine unvorhersehbare Fremdeinwirkung vorliege.

Bedeutung für die Praxis

Private Umwege auf dem Arbeitsweg sind mit Vorsicht zu genießen. Der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung kann entfallen, wenn der Umweg aufgrund einer privaten Tätigkeit erfolgt. Das Gericht stellt hier hohe Anforderungen an außergewöhnliche Umstände, die einen Versicherungsschutz auch bei Umwegen rechtfertigen. (jb)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag