Vor rund 100 Jahren beschloss der damalige Reichstag einstimmig das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter" vom 6. April 1920. Es war im Grunde die Geburtsstunde unseres heutigen Sozialsystems – und unserer Schwerbehindertenvertretung (SBV).
Wie war das damals im Jahr 1920?
Mehr als 1,5 Millionen Kriegsbeschädigte standen nach Ende des ersten Weltkriegs vor dem Nichts – sie sollten zügig wieder beruflich integriert werden. Einstellungszwang und ein grundsätzliches Kündigungsverbot waren die Mittel der Wahl. Große Unternehmen hatten 2 % der Arbeitsplätze mit Schwerbeschädigten zu besetzen; in den Behörden waren es 3%.
Das Gesetz sah außerdem die Bestellung eines Vertrauensmannes nach Anhörung der Arbeitnehmer vor. Im Jahr 1920 nahmen also die ersten Interessenvertretungen ihre Arbeit auf. Der Beginn einer Erfolgsgeschichte! Heute hat sich das Arbeitsgebiet stark geändert, z.B. stehen Themen wie demografischer Wandel, Inklusion und Prävention auf der Tagesordnung – und engagierte Schwerbehindertenvertreter sind damit wichtiger denn je.
Ein guter Moment, einmal innezuhalten und stolz zu sein auf die Arbeit, die ihr SBV´ler deutschlandweit leistet. Danke für euren großartigen Einsatz!
MEHR ERFAHREN?
Informationen und Hintergrundwissen zu der Geschichte der SBV von 1920 bis heute finden Sie auf unserer neuen SBV-Website.
Tipp: Dort steht auch ein Hinweis auf den Original-Gesetzestext von 1920 zum Nachlesen. Gleich reinklicken!