Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen. Diese kann als Teil- oder Vollrente gezahlt werden und das bisher erzielte Einkommen ergänzen oder ersetzen.
Für den Rentenanspruch wird die verbliebene Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft und der zeitliche Umfang bestimmt. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt. Hierbei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Es wird geprüft, inwieweit die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann, damit der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann.
Versicherte mit einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung haben einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn
Linktipp: www.deutsche-rentenversicherung.de
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter