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So erleichtert Künstliche Intelligenz Ihr Amt als Interessenvertreter!

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Stand:  19.8.2024
Lesezeit:  01:45 min
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Welche KI-Tools Betriebsräten lästige Arbeit abnehmen können

KI – Künstliche Intelligenz: Kaum ein Thema sorgt aktuell für mehr Wirbel. Die Schlagzeilen reichen von „Angst vor Jobverlust“ bis hin zu „KI kann uns helfen“. Gut für Sie als Betriebsrat: In Ihrem Amt kann es tatsächlich einige Entlastungen bei Routinearbeiten mithilfe von Künstlicher Intelligenz geben. Welche das sind? Und dürfen Sie KI überhaupt nutzen? Darüber sprachen wir mit den ifb-Bildungsreferenten Rebecca Katzenberger und Stephan Sägmüller.

Neues macht oft Angst – ist die Sorge vor KI aus Sicht von Betriebsräten und Arbeitnehmern berechtigt?

Rebecca Katzenberger: Eigentlich schade, dass dieses Thema oft mit Angst in Kontext gesetzt wird. Angst ist nie ein guter Ratgeber. Die Sorgen des Betriebsrats und der Beschäftigten sollten aber auf jeden Fall ernst genommen werden. Trotzdem kann man nicht pauschal sagen, dass KI “nur gut oder nur böse” ist. Es kommt immer darauf an in welchem Arbeitskontext welche KI angewendet wird und inwiefern der Arbeitgeber dies kommuniziert und die Beschäftigten und den Betriebsrat mit einbezieht.

Mit welchem Schritt sollen Betriebsräte in Sachen KI denn spätestens jetzt starten? 

Rebecca Katzenberger: Wir empfehlen jedem Betriebsrat, sich zügig und gründlich über das Thema zu informieren. So können sie besser einschätzen, womit wir es zu tun haben. Wir bieten eine Reihe von Seminaren an, die hier den Einstieg erleichtern. Mein Tipp: Klicken Sie hier gleich mal rein! In einigen Seminaren erfahren sie auch viel über praktische Anwendungsfälle, über Hilfen und über nützliche Tools.

Ganz konkret aus der Praxis: Welche Hilfen oder nützliche KI-Tools gibt es denn für das Amt als Interessenvertreter?

Stephan Sägmüller: Da gibt es natürlich eine Vielzahl. Ob Planner und Forms von Microsoft, zur Projektverwaltung bzw. Steuerung und zum Erstellen von Umfragen. Daneben gibt es den noch relativ neuen Copiloten, der für einige Anwendungen der MS365 genutzt werden kann. Natürlich gibt es auch „kostenlose“ Angebote wie das Sprachmodell GoogleBard bzw. jetzt Google Gemini.
Rebecca Katzenberger: Und ChatGPT kann beispielsweise bei der Formulierung von E-Mails helfen oder Texte für die Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat entwerfen, sodass man nicht auf dem weißen Papier beginnen muss, sondern bereits einen Text hat, den man dann überarbeiten kann.

Darf man denn solche Tools einfach so nutzen? 

Stephan Sägmüller: Jetzt kommt die klassische Antwort eines Juristen: Es kommt drauf an. Grundsätzlich greift man als Betriebsrat auf die IT-Infrastruktur des Arbeitgebers zurück und es gelten natürlich auch für den Betriebsrat die gleichen IT-Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen wie für den übrigen Betrieb. Auch ist es nicht automatisch erlaubt, auf externe Tools zurückzugreifen. Daher im Zweifel besser nachfragen und nicht einfach loslegen und machen.

Und was ist mit dem Datenschutz? 

Stephan Sägmüller: Der spielt natürlich immer eine Rolle. Innerhalb meines Gremiums sagt § 79a BetrVG ganz klar: Wir als Betriebsrat müssen den Datenschutz einhalten. Daran führt kein Weg vorbei. Für den Arbeitgeber gilt das aber natürlich auch, wenn er entsprechende Tools verwendet. Gerade bei der Sprachmodellen wie beispielsweise ChatGPT ist höchste Sensibilität gefragt, welche Daten und Informationen eingegeben werden. (cbo)

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