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Infonomics: Eine neue Disziplin für Betriebsräte und den Wirtschaftsausschuss

Daten als strategische Ressource für die Unternehmenszukunft

In der digitalisierten Welt sind Informationen aus Daten eine wertvolle Ressource. Ähnlich wie Kapital und Arbeit wird ihr Wert zunehmend systematisch erfasst und genutzt. Daraus resultiert das Kunstwort „Infonomics“ mit neuen strategischen Wegen für Unternehmen. Für Sie als Betriebsrat oder Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist es dabei entscheidend, diese Unternehmensstrategien kritisch zu hinterfragen, um Arbeitnehmerinteressen zu wahren.

Stand:  13.8.2024
Lesezeit:  02:15 min
Infonomics und Betriebsrat | © AdobeStock | Paulista

Was bedeutet „Infonomics“?

Der Begriff „Infonomics“ setzt sich aus den Wörtern „Information“ und „Economics (Ökonomie)“ zusammen. Er beschreibt die Idee, dass Informationen und Daten genauso wertvoll wie Geld und andere wirtschaftliche Güter sind. Infonomics befasst sich damit, wie man den Wert von Informationen messen, nutzen und verwalten kann. Dazu gehören Methoden, um den Wert von Daten zu berechnen, Strategien, um diese Daten für Geschäftsentscheidungen zu verwenden und Wege, das Informationsmanagement zu verbessern. Die Grundannahme ist, dass Informationen, wenn sie richtig genutzt werden, genauso wertvoll sein können wie physische und finanzielle Vermögenswerte.

Big Data und Smart Data – das Fundament für Infonomics 

Ohne Daten – kein Infonomics! Also wird erstmal im großen Umfang gesammelt . Heraus kommt ein riesiger Datentopf; auch gekannt als BigData. Das sind große, komplexe Datenmengen aus verschiedenen Quellen, die oft in Echtzeit verarbeitet werden. Wer dabei die richtigen Fragen stellt, gezielt die Daten nutzt und auswählt, bekommt präzise Informationen für seine Entscheidungen - SmartData. 
Für Betriebsräte ist es entscheidend, bei der Sammlung und der Nutzung dieser Daten hinsichtlich des Datenschutzes und der Auswirkungen auf die Mitarbeiter einen genauen Blick darauf zu haben. Denn hier prallen Datenschutz auf der einen und „Sammelwut“ auf der anderen Seite aufeinander, sagt Stephan Sägmüller, beim ifb Bildungsreferent und Experte für das Thema Datenschutz: “Nach der Datenschutzgrundverordnung gilt der Grundsatz der Datenminimierung und Datensparsamkeit. Das widerspricht natürlich dem Kerngedanken von BigData: Erstmal alles sammeln, wer weiß wofür es gut ist”. Auch mit Blick auf die Entwicklungen rund um KI gelte das gleiche Spannungsfeld: Eine KI ist nur so gut, wie es der Trainingsdatensatz bzw. die Daten zulassen. Hat man hier kein solides Datenfundament, helfen die besten Analysen oder KI nichts. 

Den Umgang mit (personenbezogenen) Daten unbedingt in einer Betriebsvereinbarung regeln!

Wichtig für Betriebsräte 

Der Tipp vom Datenschutzexperten Stephan Sägmüller: Den Umgang mit (personenbezogenen) Daten unbedingt in einer Betriebsvereinbarung regeln! Hier sollte der Fokus insbesondere auf dem jeweiligen Zweck der Datenverarbeitung liegen und der Zweck klar definiert werden. Nur zu diesem Zweck dürfen später Daten auch verarbeitet werden, alle anderen Datenverarbeitungen sind unzulässig.
“Ist der Zweck klar definiert, gelingt es unter Umständen herauszuarbeiten, dass nicht alle Daten unbearbeitet gebraucht, sondern anonymisiert werden können. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Ein Rückschluss auf einzelne Mitarbeiter ist damit nicht mehr möglich, eine Leistungskontrolle damit ebenfalls nicht”. Gleichzeitig brauche es für die jeweiligen Auswertungen eben gerade keine personenbezogenen Daten von einzelnen Mitarbeitern, sondern lediglich den Output von Station X.” 

Als Betriebsrat haben Sie das Recht, Berichte und Analysen einzusehen, wenn es um die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer geht.

Und wie mit gesammelten Daten umgehen?

  1. Verständnis und Bewertung von Informationen als Vermögenswert: Sie als Betriebsrat oder Wirtschaftsausschuss sollten die Bedeutung von Unternehmensdaten und deren Wert besser einschätzen können. Dies ist besonders wichtig in Verhandlungen über Investitionen in IT-Infrastruktur oder in Diskussionen über Datenschutzrichtlinien sowie der Beschäftigungssicherung.
  2. Transparenz und Kontrolle: Als Betriebsrat haben Sie das Recht, Berichte und Analysen einzusehen, wenn es um die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer geht. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Daten genutzt werden, die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter haben.  Regeln alleine zu vereinbaren, nützt nichts. Man muss die Einhaltung auch kontrollieren! Daher unbedingt regelmäßig Stichprobenkontrollen durchführen und überprüfen.
  3. Datenschutz und Arbeitnehmerrechte: In einer Welt, in der Daten eine immer größere Rolle spielen, ist der Schutz der persönlichen Daten der Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung. Betriebsräte müssen bei der Vielzahl an Daten den Überblick behalten – auch beim Thema  Infonomics! 
  4. Strategische Unternehmensentscheidungen: Der Wirtschaftsausschuss kann durch ein tieferes Verständnis der Informationsökonomie die strategischen Entscheidungen des Unternehmens besser nachvollziehen und gegebenenfalls kritisch hinterfragen. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Big Data, Künstliche Intelligenz und die digitale Transformation.
  5. Verhandlungen über Unternehmenswerte und -bewertungen: Die Bewertung von Unternehmen basiert zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten wie Daten und Informationen. Ein Verständnis von Infonomics ermöglicht es den verschiedenen Gremien, bei Unternehmensbewertungen und -verhandlungen besser informiert zu agieren.

Als Betriebsrat stehen Sie oft im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen.

Der Drahtseilakt zwischen Datenschutz, Beschäftigungssicherung und Wettbewerbsfähigkeit 

Als Betriebsrat stehen Sie oft im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen. Sie müssen abwägen, wie sie den Schutz der Mitarbeiter gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens unterstützen können. Dabei ist es wichtig, im rechtssicheren Rahmen zu handeln und die Prinzipien von Infonomics kritisch zu hinterfragen.
Fazit: Infonomics bietet Betriebsräten und Wirtschaftsausschuss die Möglichkeit, die immer komplexer werdende Datenlandschaft zu verstehen und hier zu navigieren. Durch die Anwendung der Prinzipien dieser neuen Disziplin können sie die Interessen der Arbeitnehmer besser schützen, zur Transparenz im Unternehmen beitragen und strategische Entscheidungen im Rahmen der Mitbestimmung kritisch begleiten. Mit den skizzierten Werkzeugen wie z.B. Betriebsvereinbarung, Definition des Zwecks und der Anonymisierung lässt sich das Risiko begrenzen und sowohl Fortschritt als auch Wettbewerb des Unternehmens sichern. (sw)

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