Ampelkonten
Bei Ampelkonten handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto, das zwischen verschiedenen Phasen sowohl im Plus als auch im Minus unterscheidet. In der Grünphase entscheidet in der Regel der Arbeitnehmer mit Rücksicht auf sein Team oder auf Servicezeiten, wie weit er in Plus oder Minus geht. In der Gelbphase soll der Vorgesetzte mit einbezogen werden und in der Rotphase übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die Rückführung der Stunden. Die jeweilige Bandbreite sollte eine zeitnahe Rückführung auf die „Nullstunde“ ermöglichen.
Arbeit auf Abruf
Siehe KAPOVAZ
Arbeitsbereitschaft
Bei der Arbeitsbereitschaft muss sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ständig bereithalten, um im Bedarfsfall tätig zu werden.
Arbeitszeit
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die Dauer der Arbeitszeit ist durch die Regelungen des Arbeitszeitgesetztes beschränkt.
Arbeitszeiterfassung
Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und diese zwei Jahr aufzubewahren. Daneben wird die Arbeitszeiterfassung oft als Grundlage für die Abrechnung der Vergütung benötigt.
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz löste 1994 die Arbeitszeitordnung ab und zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.
Arbeitsplatzteilung
Die Arbeitsplatzteilung ist in § 13 TzBfG geregelt und sieht vor, dass sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen.
Arbeitszeitkonten
Diese ermöglichen flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Jahresarbeitszeit oder Lebensarbeitszeitkonten. Mit ihnen werden Zeitguthaben und Zeitschulden verwaltet.
Bereitschaftsdienst
Beim Bereitschaftsdienst hält sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, um seine Arbeit im Bedarfsfall aufzunehmen. Es handelt sich dabei um Arbeitszeit.
Rufbereitschaft
Hier kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort frei wählen, muss aber für den Arbeitgeber erreichbar sein, um sich sofort auf den Weg zur Arbeit machen zu können.
Gleitzeit
Man unterscheidet einfache Gleitzeit, bei der nur der Arbeitsbeginn variabel ist, von der qualifizierten Arbeitszeit, bei der der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung einer Kernarbeitszeit sowohl Beginn als auch Ende der Arbeitszeit innerhalb festgelegter Arbeitszeitspannen selbst bestimmt. Die so entstehenden Plus- oder Minusstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto erfasst.
Jahresarbeitszeit
Hier erhält der Arbeitnehmer i.d.R. ein gleichbleibendes Monatsgehalt. Seine zu leistende Arbeitszeit wird für das Kalenderjahr bestimmt und kann je nach Bedarf abgerufen werden.
Jobsharing
siehe Arbeitsplatzteilung
KAPOVAZ
ist die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit oder auch Arbeit auf Abruf, die in § 12 TzBfG geregelt ist. Danach können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsabfall zu erbringen hat. Die Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit muss festgelegt werden, wurde dies versäumt, gilt eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden wöchentlich bzw. mindestens drei Stunden täglich
Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, die bei unzureichender Auftragslage als Alternative zu Entlassungen zu sehen ist. Eine besondere Rechtsgrundlage, wie z.B. eine Betriebsvereinbarung ist erforderlich.
Lebensarbeitszeitkonto
Durch Verlängerung der Arbeitszeit soll ein großvolumiges Arbeitszeitguthaben aufgebaut werden, um die Gesamtdauer der Lebensarbeitszeit zu verkürzen.
Mehrarbeit
Die über die gesetzliche Normalarbeitszeit von acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes ist laut BAG Mehrarbeit.
Mitbestimmung
Der Betriebsrat ist bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung in der erzwingbaren Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nur die Dauer der Arbeitszeit ergibt sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Nachtarbeit
Nachtarbeit i.S.d. ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Pausen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes liegt eine Pause dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten muss und frei wählen kann, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt.
Ruhezeiten
Gemäß § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. In Ausnahmefällen, wie z.B. Krankenhäusern, kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Schichtarbeit
Wird die betriebliche Arbeitszeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt und die Arbeitnehmer beginnen ihre Arbeit mit versetzten Anfangszeiten, spricht man von Schichtarbeit.
Überstunden
Überstunden liegen vor, wenn die betriebliche bzw. betriebsübliche Arbeitszeit überschritten wird, wobei die betriebsübliche Arbeitszeit bei verschiedenen Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein kann.
Umkleidezeit
Das BAG geht davon aus, dass Umkleidezeiten zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehören, wenn das Umkleiden fremdnützig ist, wie z.B. bei einer besonders auffälligen Dienstkleidung. Das LAG Niedersachsen hat die weißen Dienstkleidung eines Krankenpflegers im Krankenhaus als nicht auffällig bewertet und so die Klagabweisung begründet.
Vertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf eine genaue Zeiterfassung. Nicht die Arbeits- und Anwesenheitszeit, sondern das Arbeitsergebnis steht im Vordergrund. Es ist daher mehr ein Modell der Arbeitsorganisation als der Arbeitszeit. Es gibt keine Kernzeit und in der Regel auch keinen Arbeitszeitrahmen, zumindest ist dieser aber weitgefasst.
Wegezeit
Wegezeit von zu Hause zum Betrieb und zurück ist keine vergütungspflichtig Arbeitszeit. Bei Außendienstmitarbeitern gehört deren Reisetätigkeit zur Hauptleistung und muss daher vergütet werden.