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News Jugend- und Auszubildendenvertretung Stress mit dem Ausbilder?

Stress mit dem Ausbilder?

Hier seid Ihr als JAV gefragt!

Die Person des Ausbilders ist die zentrale Figur jeder Ausbildung. Von ihm soll die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Entsprechend viel Zeit verbringen die Azubis mit dieser Person. Da kann es echt frustrierend sein und sogar zum Abbruch der Ausbildung führen, wenn das Verhältnis angespannt oder gar zerrüttet ist. Hier seid Ihr als JAV gefragt!

Stand:  24.3.2023
Lesezeit:  01:15 min
JAV Stress mit Ausbilder | © AdobeStock_300103402-Kzenon.jpg

Falls Euch in Eurem Betrieb derartige Problemfälle bekannt sind, gilt es zunächst, sich ein genaues Bild von der Lage zu machen: Empfinden mehrere Azubis den Ausbilder als problematisch? Gibt es bereits dokumentierte Vorfälle? Wie lange bildet die Person schon aus? 

Fehlende Sympathie?

Wenn Euch Euer Ausbilder einfach unsympathisch ist oder zu streng rüberkommt, werdet Ihr tatsächlich nicht viel dagegen machen können. Hier hilft nur, den Betroffenen Mut zuzureden: Die Ausbildungszeit ist überschaubar. Also Augen zu und durch! 

Anders: Fehlende Eignung! 

Anders verhält es sich hingegen, wenn ein Ausbilder tatsächlich objektiv ungeeignet für diesen Job ist. Das Gesetz spricht hier von fachlicher oder persönlicher Eignung des Ausbilders. An der fachlichen Eignung fehlt es beispielsweise, wenn die Person gar nicht für eine Ausbildung in dem Bereich qualifiziert ist. An der persönlichen Eignung kann es scheitern, wenn der Ausbilder gegen das Berufsbildungsgesetz verstößt und zum Beispiel die Ausbildung so schleifen lässt, dass das Ausbildungsziel kaum erreicht werden kann.

Anlaufstelle Betriebsrat

In solch einem akuten Fall solltet Ihr Euch als JAV mit dem Betriebsrat besprechen. Dieser hat nach dem Gesetz nämlich eine tragende Rolle bei der Einhaltung und Förderung der Ausbildungsqualität. 
Tipp: Sollte sich der Ausbilder im Rahmen der Auswertung tatsächlich als ungeeignet erweisen, kann der Betriebsrat sogar gemäß § 98 Abs. 2 BetrVG dessen Abberufung verlangen. (ca)

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