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News JAV-Wahl Step by Step – die wichtigsten Punkte bis zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Step by Step – die wichtigsten Punkte bis zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Weg zur JAV-Wahl leicht gemacht

Damit Ihr auf dem Weg von der JAV-Wahl bis ins JAV-Amt nichts vergesst, arbeitet Euch am besten Punkt für Punkt durch diese Checkliste. Nur wer strukturiert und überlegt vorgeht, kann für sich und andere etwas erreichen. Los geht’s!

Stand:  13.2.2014
Lesezeit:  02:45 min
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung | © schinsilord - Fotolia.com

Checkliste zur JAV-Wahl:

 1. Ohne Betriebsrat geht nichts! Also rechtzeitig den Betriebsrat informieren!

Möglichst früh loslegen und dem Betriebsrat im Juni oder Juli sagen, dass im Herbst die JAV-Wahlen anstehen.

 2. Jetzt ist der Betriebsrat dran: Benennung des Wahlvorstands.

Der Betriebsrat berechnet, wann die Amtszeit der bestehenden JAV endet und bestellt anschließend den Wahlvorstand (§ 63 Abs. 2 BetrVG; §§ 38 S. 2 WO, 8 BetrVG).

Normales Wahlverfahren: 8 Wochen vor dem Wahltag
Vereinfachtes Wahlverfahren: 4 Wochen vor dem Wahltag

 3. Gleich danach: Der Wahlvorstand legt den Termin für die Wahl fest und erstellt die Wählerliste.

Zudem muss vor Erlass des Wahlausschreibens noch die Größe der zu wählenden JAV festgelegt werden (§§ 38, 2 Abs. 1 WO; § 62 BetrVG).

 4. Schwarz auf weiss.

Aushang des Wahlausschreibens, der Wählerliste und der Wahlordnung.

Normales Wahlverfahren: 6 Wochen vor dem Wahltag
Vereinfachtes Wahlverfahren: Unmittelbar nach Erstellung der Wählerliste

 5. Ganz wichtig: Geeignete Kandidaten und viele Wähler gewinnen!

Das heißt: Kreativ werden und eine peppige Wahlkampagne auf die Beine stellen! Übrigens: Die Wahlvorschläge werden innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens entgegengenommen und geprüft (§§ 39 Abs. 1, 6Abs. 1 S. 2 WO).

 6. Wer macht das Rennen?

Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§§ 39 Abs. 2, 10 Abs. 2 WO).

1 Woche vor dem WAhltag werden die Vorschläge veröffentlicht.

 7. Jetzt gilt's: Der Wahltag.

Am Wahltag muss alles klappen. Also Stimmzettel, Wahlurne und Räume vorbereiten. Und nicht vergessen: Wegweiser zum Wahllokal aufstellen!

 8. Gleich nach der Wahl: Öffentliche Stimmauszählung.

Es wird spannend! Unmittelbar nach der Wahl werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und natürlich auch auf ihre Gültigkeit überprüft (§§ 39 Abs. 2 u. 3, 13, 14, 21 WO).

 9. Nun ist es amtlich: Feststellung des Wahlergebnisses.

Wenn das Wahlergebnis feststeht, werden die neu gewählten JAV-Mitglieder schriftlich informiert – Glückwünsche natürlich inklusive!

Videotipp: Die JAV-Wahl in sechs einfachen Schritten erklärt

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