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Der „gelbe Schein“ wird digital

Was Sie über die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wissen müssen

Seit dem 01.10. dieses Jahres gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Krankenkassen auch digital. Hat der „gelbe Schein“ jetzt ausgedient? Nein, denn noch bis Mitte 2022 müssen Beschäftigte die Krankmeldung für den Arbeitgeber in Papierform vorlegen. Was Sie als Arbeitnehmer zum Thema Krankmeldung jetzt wissen müssen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch in Papierform | © AdobeStock_FotoIdee

Wer krank ist, bekommt vom Arzt einen „gelben Schein“ – das war zumindest früher so. Langsam aber sicher wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, jetzt digital.

Digitale Übersendung an die Krankenkasse

Der erste Schritt dazu läuft seit dem 01.10.21. Seitdem können Arztpraxen die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Aber Achtung! Fragen Sie unbedingt nach, denn noch nicht alle Praxen sind technisch dafür ausgestattet.  Als gesetzlich Versicherte müssen Sie eine Krankschreibung für den Anspruch auf Krankengeld rechtzeitig an Ihre Krankenkasse übermitteln.

Pflicht wird die elektronische Übersendung der AU durch die Praxen an die Krankenkasse erst ab dem 01.01.2022. Ab dann müssen sich Patienten in der Regel nicht mehr darum kümmern, dass die AU bei der Krankenkasse landet.

Im Job gilt der „gelbe Schein“ noch etwas länger.

Und was gilt am Arbeitsplatz?

Hier gilt der „gelbe Schein“ noch etwas länger: Bis Juli 2022 müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die AU in Papierform vorlegen. Ab dem ersten Tag oder nicht – das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich geregelt. Hier bei Zweifeln unbedingt nachfragen! Erst ab Juli 2022 wird es den Plänen zufolge auch in den Unternehmen „digital“ und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird eingeführt.

Aber auch nach Juli 2022 wird das Papier nicht ganz abgeschafft: Ein Exemplar gibt es weiter für die persönlichen Unterlagen der Versicherten.

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