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Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Beteiligung betriebsfremder Mitarbeiter

War die Be­triebs­rats­wahl beim Au­to­bau­er Por­sche am Stand­ort Zu­f­fen­hau­sen unwirksam? Weil auch Mitarbeiter am Stand­ort Leip­zig mit­ge­wählt hat­ten, wurde die Wahl angefochten. Zu Recht, bestätigte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. 

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. März 2024, 15 TaBV 2/23

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Redaktion
Stand:  30.3.2024
Lesezeit:  02:15 min
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Das ist passiert

Gestritten wird um die Betriebsratswahlen bei Porsche am Stand­ort Zu­f­fen­hau­sen im Jahr 2022. Bei dieser durften nicht nur die Mitarbeiter des Betriebs in Zuffenhausen, sondern auch Beschäftigte am Standort Leipzig über den neuen Betriebsrat abstimmen. Damit waren mehrere Beschäftigte nicht einverstanden; unter anderem aus diesem Grund fochten sie die Wahl an. n.

Das entschied das Gericht

Das Gericht gab der Anfechtung statt und erklärte die Betriebsratswahlen für unwirksam. Ausschlaggebender Fehler sei die Abweichung vom Grundmodell eines Betriebs, für dessen Gebilde so keine Wahl hätte stattfinden dürfen. Es könnten zwar nach § 3 Abs 1 Nr. 3 BetrVG auch andere Vertretungsstrukturen tarifvertraglich vereinbart werden, dies müsste aber von allen beteiligten Unternehmen erfolgen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Daran ändere auch der im Jahr 2024 geschlossene Tarifvertrag nichts, denn dieser könne den Fehler im Jahr 2022 nicht rückwirkend heilen. Die Wahl sei daher im Ergebnis unwirksam. 

Hintergrund und Bedeutung für die Praxis

Für Betriebsräte bzw. den Wahlvorstand geht es um folgende Fragen: Wer gehört zu uns? Für wen sind wir eigentlich zuständig? Genau diese Fragen sind in der Praxis leider manchmal gar nicht so einfach zu beantworten. Komplizierte betriebliche Strukturen, keine festen Arbeitsplätze bzw. Standorte, bei denen man seinen Kollegen noch aktiv begegnet und daher den Überblick hat, entwickeln sich zu immer loseren Konstrukten. Dabei den Überblick zu behalten, welcher Kollege zu welchem „Betrieb“ gehört, ist in diesen Fällen komplex. Hier lautet die klare Empfehlung: Hilfe holen! Ein Sachverständiger kann die Interessenvertreter unterstützen und Licht in die schwer überschaubaren Strukturen bringen.  

(sts) 

 

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