Noch fehlt die Verkündung im Bundesgesetzblatt, aber dann ist es amtlich: Einige neue Regelungen der Wahlordnung werden umgesetzt. Am 08.10.2021 hat der Bundesrat die neue Wahlordnung beschlossen.
Zu den interessanten Aspekten für die kommenden Betriebsratswahlen gehört die Möglichkeit des Wahlvorstands, Sitzungen und Beschlussfassungen per Videokonferenz durchzuführen. Wann treten die Änderungen in Kraft? Sobald sie im Bundesgesetzblatt abgedruckt sind - das wird in Kürze der Fall sein.
Wahlordnung 2021: Kurzüberblick der Änderungen von A bis Z
- Beschlussfassung: Digitale Sitzungen des Wahlvorstands sind nun möglich (bei nicht öffentlichen Sitzungen).
- Briefwahl: Elternzeit, Außendienst, AU und Co – in bestimmten Fällen müssen Briefwahlunterlagen unaufgefordert zugesendet werden (§ 24 Abs. 2 WO).
- Fristen: Fristende 24 Uhr? Das kann nun vorverlegt werden, z.B. für den Einspruch gegen die Wählerliste (§ 41 Abs. 2 WO).
- Wählerliste: Diese kann noch am Tag der Wahl berichtigt werden; bis zum Abschluss der Stimmabgabe.
- Wahlausschreiben: Elternzeit, Außendienst, AU und Co – in bestimmten Fällen muss das Wahlausschreiben unaufgefordert zugesendet werden.
- Wahlumschlag:Für die Präsenzwahl bei BR-Wahlen entfallen die Umschläge.
- Wahlurne: Schriftliche Stimmen werden zu Beginn der öffentlichen Sitzung, in der die Stimmauszählung erfolgt, in die Wahlurne gelegt.
► Alle Änderungen auf einen Klick:
Details zu den Änderungen haben wir für Sie in unserem Portal www.brwahl.de zusammengestellt:
Was ist neu? Ein Überblick für Wahlvorstand und Betriebsrat