Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Beginn des Sonderkündigungsschutzes von Wahlbewerbern

Der Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers beginnt mit der Aufstellung des Wahlvorschlages. Als "aufgestellt" gilt dieser, sobald er die erforderlichen Stützunterschriften aufweist und ein Wahlvorstand existiert.

BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 299/11

Stand:  19.4.2012
Teilen: 

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung über das Bestehen von Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber. Der Kläger war auf der Wahlvorschlagliste mit anderen Bewerbern aufgeführt und erhielt 18 Stützunterschriften. Die Liste ging beim Wahlvorstand ein. Nach Anhörung des (widersprechenden) Betriebsrats kündigte die Beklagte den Kläger betriebsbedingt. Das Wahlausschreiben für die Betriebsratswahl war noch nicht erlassen. Der Kläger machte Sonderkündigungsschutz geltend. Die Richter hielten die Kündigung für nichtig. Dem Wahlbewerber stehe der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorstands an, bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu. Aufgestellt sei der Wahlvorschlag, wenn er die erforderlichen Stützunterschriften aufweise und ein Wahlvorstand existiere.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Der Betriebsrat, den ich rief!

Die Chefin wünscht sich einen Betriebsrat! Gibt’s nicht? Doch, die Geschichte sorgte im vergangenen Jahr für große Aufmerksamkeit und so manchen Augenreiber (wir berichteten). Nun ist der Betriebsrat des Freizeitparks auf der Bärenhöhle in Baden-Württemberg rund ein Jahr im Amt. Wie läuft es in der Praxis? Was ist geblieben von der Begeisterung? Und wie denkt die Freizeitparkchefin heut über den Betriebsrat? Wir haben nachgehakt.

Seminarvorschlag